Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

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IV. Italienischer Verwaltungen. 
34. Die von der Generaldirektion der italienischen Staatsbahnen betriebene 
Strecke von der italienisch-schweizerischen Grenze bei Chiasso bis Chiasso. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von schweizerischen Ver- 
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Ziffer 115, 116, 117, 118. 
Frankreich, Ziffer 25, 26, 27, 28. 
Italien, Ziffer 6. 
Berlin, den 3. März 1906. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Schulz. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs.Ges etblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zu richten. 
  
 
	        
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