Nummer
des
bulgarischen
allgemeinen
Tarifs
— — — — —SF
Bezeichnung der Waren
Einheit
Zollsatz
in
Franken
aus 285
286
289
Kragen, Manschetten, Vorhemden aus Papier, auch wenn
dieses auf einer oder auf beiden Seiten mit weißem, farbi—
gem oder bedrucktem Baumwollstoff überzogen ist, ohne
wirkliche Nähte, zusammen mit den Schachteln oder Kartons,
in denen sie sich befinden, verwogen .. . ... . . .. .. . ...
Anmerkung zu Nr. 285. Bei der Verzollung von Kragen,
Manschetten und Vorhemden der vorgenannten Arten ist eine durch
Pressung hervorgebrachte Nachahmung von Nähten nicht als wirkliche
Naht anzusehen.
Waren aus Papiermaché, Teerpappe, Steinpappe und aus
jeder anderen Art von Pappe, auch gefirnißt, lackiert,
geglänzt oder auch in Verbindung mit Holz, Glas, Lein—
wand, Leder, unedlen Metallen (auch vergoldeten oder ver—
silberten) sowie mit Papier aller Art, auch bedrucktem,
vergoldetem oder versilbertem:
Albums, Gegenstände aus Hartpapier, auch in Ver-
bindung mit gewöhnlichen Stoffen, jedoch weder ver-
goldet noch versilbert, kleine Schachteln für Apotheker,
Gewehrpfropfen, Briefordner nach dem System Sön-
necken
die übrigen unter diese Nummer fallenden Waren
Lesebücher und alle Arten von Veröffentlichungen in fremden
Sprachen sowie gedruckte oder lithographierte Musikalien:
a) nur broschiert oder nichtt . . . . ..
b) kartoniert oder gebunden
Anmerkung zu Nr. 289. Nach dieser Nummer werden
Kataloge und Preislisten von Handelshäusern, mit oder ohne Ab-
bildungen, sowie Kinderbilderbücher, auch mit Text in bulgarischer
Sprache, verzollt.
100 kg
100 kg
65
100
frei
10