Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
Nummer 
des 
bulgarischen 
allgemeinen 
Tarifs 
  
— — — — —SF 
Bezeichnung der Waren 
  
Einheit 
Zollsatz 
in 
Franken 
  
aus 285 
286 
289 
  
Kragen, Manschetten, Vorhemden aus Papier, auch wenn 
dieses auf einer oder auf beiden Seiten mit weißem, farbi— 
gem oder bedrucktem Baumwollstoff überzogen ist, ohne 
wirkliche Nähte, zusammen mit den Schachteln oder Kartons, 
in denen sie sich befinden, verwogen .. . ... . . .. .. . ... 
Anmerkung zu Nr. 285. Bei der Verzollung von Kragen, 
Manschetten und Vorhemden der vorgenannten Arten ist eine durch 
Pressung hervorgebrachte Nachahmung von Nähten nicht als wirkliche 
Naht anzusehen. 
Waren aus Papiermaché, Teerpappe, Steinpappe und aus 
jeder anderen Art von Pappe, auch gefirnißt, lackiert, 
geglänzt oder auch in Verbindung mit Holz, Glas, Lein— 
wand, Leder, unedlen Metallen (auch vergoldeten oder ver— 
silberten) sowie mit Papier aller Art, auch bedrucktem, 
vergoldetem oder versilbertem: 
Albums, Gegenstände aus Hartpapier, auch in Ver- 
bindung mit gewöhnlichen Stoffen, jedoch weder ver- 
goldet noch versilbert, kleine Schachteln für Apotheker, 
Gewehrpfropfen, Briefordner nach dem System Sön- 
necken 
die übrigen unter diese Nummer fallenden Waren 
Lesebücher und alle Arten von Veröffentlichungen in fremden 
Sprachen sowie gedruckte oder lithographierte Musikalien: 
a) nur broschiert oder nichtt . . . . .. 
b) kartoniert oder gebunden 
Anmerkung zu Nr. 289. Nach dieser Nummer werden 
Kataloge und Preislisten von Handelshäusern, mit oder ohne Ab- 
bildungen, sowie Kinderbilderbücher, auch mit Text in bulgarischer 
Sprache, verzollt. 
  
100 kg 
100 kg 
  
65 
100 
frei 
10
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.