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Nummer Zollsatz
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bulgarsschen Bezeichnung der Waren Einheit in
allgemeinen
Tarifs Franken
425 Bronzepuler . . . . ... 100 kg 40
427 Draht aus Kupfer und Messing für Fernsprecher, elektrische
Leitungen und anderer ähnlicher Draht:
a) mit Seide übersponnen » 60
mit anderen Spinnstoffen übersponnen .. .. . .. . " 5
b) andrer . .. t 25
Anmerkung zu Nr. 427. Litzen, Geflechte und andere der-
gleichen Arbeiten aut Draht aus unedlen Metallen für Fernsprecher
oder elektrische Leltungen werden nach dieser Nummer verzollt.
428 Unechter Lahn zum Nähen, Sticken, Weben und anderen
Zwecken, auch auf Baumwollengarn, Seide oder andere
Gesbinstfasern gesponnen) Perlen, Flitter und dergleichen;
alle diese Waren aus Kupfer, Messing und anderen Me-
tallen, mit Ausnahme von Gold und Silber, weder ver-
goldet noch versilbrert . . . .. 125
429 Kabel aller Art. . . . . .. ..... ................. . . . .. 30
432Gefäße und Apparate aus Kupfer, Messing oder Bronze für Fa-
briken, Schiffe, Dampfmaschinen, Brennereien, Raffinerien ,
Färbereien und andere gewerbliche Betriebe; Behälter, Wan-
nen, Fässer, Kessel, Röhren;) Lagerschalen, Achsbuchsen usw. » 50
Anmerkung zu Nr. 432. Unter diese Nummer fallen auch
polierte Waren, ferner Zubehörstücke (Armaturen, Klappen, Ven-
tile), vorausgesetzt, daß diese Zubehörteile gleichzeitig mit den Ge-
fäßen und Apparaten eingefährt werden.
433 Gegenstände aus Kupfer, Messing oder Bronze, gegossen oder ge-
dreht, Gegenstände aus Kupfer= oder anderem Bilech,
alle deese Gegenstände auch angestrichen, poliert oder in Ver-
bindung mit anderen gewöhnlichen Stoffen, aber weder
ziseliert noch verniert, vernickelt, versilbert oder vergoldet 5 100
Reichs= Gesetzbl. 1906. 5