Nummer Zollsatz
deutschen Benennung der Gegenstände. für
allgemeinen 1 Doppelzentner
Tarifs. Mark.
aus 624 Spulen, auch gefärbt ..................................... 5
(aus 625/6) Möbel und Möbelteile, grobe (nicht gepolstert), unfurniert:
aus 625 aus weichem Holze, roh................ 4,50
(aus 628/9) Tischler-, Drechsler- und Wagnerarbeiten, grobe, sowie
sonstige grobe Holzwaren, in den vorhergehenden Nummern des
Abschnitts 10 B des allgemeinen Tarifs nicht genannt:
aus 628 Fensterrahmen, Türen, Treppen, und Teile von solchen, profilierte
Holzleisten: roh . .... .. .. .. . . . .. 4
Grobe rohe Platten aus weichem Holz, die auf beiden Breitseiten mit
einer durch ein Bindemittel (Zement oder dergleichen) befestigten
einfachen oder mehrfachen Pappschicht vollständig überzogen sind
(sogenanntes Compoboard) ... .. . . .. . .. ....... . ... .. .. . . .. 5
629 bearbeitet:
Fensterrahmen, Türen, Treppen). und Teile von solchen 11
andere ................ 10
(aus 649/50) Halbzeug (Halbstoff zur Papier- und Pappenbereitung),
breiartig oder in fester Form, auch gebleicht oder gefärbt oder mit
mineralischen Stoffen, Leim usw. versetzt:
650 aus Holz, Stroh, Espartogras oder anderen Pflanzenfasern:
Holzmasse (mechanisch bereiteter Holzstoff, Holzschlifff 1,25
chemisch bereiteter Holzstoff (Zellstoff, Zellulose); Stroh-, Esparto-
und anderer Faserstoff 1,25
aus 652 Pappen aller Art:
weiß oder farbig gestrichen, mit weißem oder farbigem Papier
beklebt) Malerpappe . .. 10