Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
Nummer 
des 
schwedischen 
allgemeinen 
Tarifs. 
——§ —.........—.. —. 
— 814 — 
Benennung der Gegenstände. 
Ver- 
zollungs- 
maßstab. 
Zollsatz 
Kronen. 
Öre. 
  
440 
441 
444 
445 
  
(Noch: Metalle usw.) 
(D) Kupfer und dessen Legierungen mit Zink, Zinn oder 
anderen unedlen Metallen wie Messing, Bronze, 
Neusilber, Britanniametall usw.: 
bearbeitet: 
Draht: 
umgeben mit Blei oder armiert mit Eisen, 
auch in Verbindung mit anderem Material 
sowie elektrische Leitungskabel, umgeben 
mit Blei oder armiert mit Eisen 
in anderer Weise isoliert, auch andere elek- 
trische Leitungskabel, soweit diese Artikel 
nicht unter die Nummern 436 bis 439 
des allgemeinen Tarifs fallen 
andere Arten, soweit sie nicht unter die 
Nummern 436 bis 439 des allgemeinen 
Tarifs fallen.......... 
Gewebe werden mit dem doppelten Zollbetrage 
für den Draht belegt, aus welchem sie ver- 
fertigt sind. 
andere im allgemeinen Tarif anderweit nicht 
genannte Arbeiten: 
vernickelt, gefirnißt, lackiert oder mit anderer 
Flächenbedeckung versehen, mit Ausnahme 
der vergoldeten oder versilberten 
andere Arten, mit Ausnahme der vergoldeten 
oder versilbereen 
100 Kronen 
  
  
10 
  
  
10 
50
	        
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