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Nummer Ver
des «
schwedischen Benennung der Gegenstände. zollungs- Zollsatz
allgemeinen
Tarife " maßstab. Kronen. Öre.
(Noch: Metalle usw.)
(6) Silber:
450. Arbeiten daraus, auch vergoldet und mit gefaßten
Steinen, Perlen usw., mit Ausnahme von Blech
und Draht ... kg 15 —
(I) Zink, bearbeitet:
aus 458 Blech — frei
l
466 Musikalien, nicht eingebundm..................... — frei
Anmerkung zu Nr. 465 und 466 des allgemeinen
Tarifs. Als eingebunden gelten Musikalien nur dann,
wenn die Einbanddeckel mit beweglichem Rücken versehen
sind.
Natron:
477 kohlensaures (Soda) und doppeltkohlensaures. — frei
481 schwefligsaures, doppeltschwefligsaures und unterschweflig-
saures . . ... — frei
488 Nadeln, aus anderem Material als Gold und Silber,
sofern sie nicht unter die Bijouteriewaren gehören:
Nähnadeln und Nähmaschinennadlen kg — 30
anden . . .. — 40
aus 498 Palmkern- und Kokosnußöl in Fässern jeder Größe — frei
Öle, flüchtige, vegetabilische, im allgemeinen Tarif ander-
weit nicht genannt, einschließlich der Behältnisse:
500 in Behältnissen von 1 kg Rohgewicht und darüber kg 2 —
507 Pappe, andere als Verhäutungs-, Preß- und Dachpappe - — 5