Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

— 816 — 
  
  
Nummer Ver 
des « 
schwedischen Benennung der Gegenstände. zollungs- Zollsatz 
allgemeinen 
Tarife " maßstab. Kronen. Öre. 
(Noch: Metalle usw.) 
(6) Silber: 
450. Arbeiten daraus, auch vergoldet und mit gefaßten 
Steinen, Perlen usw., mit Ausnahme von Blech 
und Draht ... kg 15 — 
(I) Zink, bearbeitet: 
aus 458 Blech — frei 
l 
466 Musikalien, nicht eingebundm..................... — frei 
Anmerkung zu Nr. 465 und 466 des allgemeinen 
Tarifs. Als eingebunden gelten Musikalien nur dann, 
wenn die Einbanddeckel mit beweglichem Rücken versehen 
sind. 
Natron: 
477 kohlensaures (Soda) und doppeltkohlensaures. — frei 
481 schwefligsaures, doppeltschwefligsaures und unterschweflig- 
saures . . ... — frei 
488  Nadeln, aus anderem Material als Gold und Silber, 
sofern sie nicht unter die Bijouteriewaren gehören: 
Nähnadeln und Nähmaschinennadlen kg — 30 
anden . . .. — 40 
aus 498 Palmkern- und Kokosnußöl in Fässern jeder Größe — frei 
Öle, flüchtige, vegetabilische, im allgemeinen Tarif ander- 
weit nicht genannt, einschließlich der Behältnisse: 
500 in Behältnissen von 1 kg Rohgewicht und darüber kg 2 — 
507 Pappe, andere als Verhäutungs-, Preß- und Dachpappe - — 5 
  
  
  
 
	        
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