-----855----------- -Reichs-Gesetzblatt.
Nr 40.
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend Abänderungen der Verordnung vom 13. Juli 1898 (Reichs-
Gesetzbl. S. 921) zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht
im Frieden. S. 855. — Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. S. 856.
(Nr. 3268.) Allerhöchster Erlaß, betreffend Abänderungen der Verordnung vom 13. Juli 1898
(Reichs-Gesetzbl. S. 921) zur Ausführung des Gesetzes über die Natural-
leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. Vom 16. Juli 1906.
—.
Auf Ihren Bericht vom 30. Juni d. J. will Ich die anliegenden Abänderungen
der Verordnung vom 13. Juli 1898 (Reichs-Gesetzbl. S. 921) zur Ausführung
des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden
hierdurch genehmigen.
Der gegenwärtige Erlaß ist nebst der Anlage durch das Reichs-Gesetzblatt
zu veröffentlichen.
Digermulen, den 16. Juli 1906.
Wilhelm.
Graf von Posadowsky.
An den Reichskanzler (Reichsamt des Innern).
Abänderungen
der
Verordnung vom 13. Juli 1898 (Reichs-Gesetzbl. S. 921) zur Aus-
führung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete
Macht im Frieden.
1. Im Abschnitt I erhalten die Bestimmungen zu § 9 des Gesetzes unter
Ziffer 2 nachstehende Fassung:
Eine Erhöhung des Vergütungssatzes für Naturalverpflegung wird vom
Reichskanzler durch den Reichsanzeiger und durch das Zentralblatt für das
Reichs-Gesetzbl. 1906. 132
Ausgegeben zu Berlin den 31. Juli 1906.