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Reichs-Gesetzblatt.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. S. 171. — Bekanntmachung,
betreffend die Vereinbarung leichterer Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den
Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. S. 172. — Bekanntmachung, betreffend die
Einrichtung und den Betrieb von Anlagen zur Herstellung elektrischer Akkumulatoren aus Blei oder
Bleiverbindungen. S. 172.
(Nr. 3457.) Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. Vom 2. Mai 1908.
Durch Vereinbarung zwischen der Königlich Bayerischen und der Großherzoglich
Badischen Regierung ist die Gemeinde Freudenberg vom 1. badischen Weinbau-
bezirke dem 3. fränkischen Weinbaubezirke zugelegt worden.
Die mit Bekanntmachung vom 27. März 1906 (Reichs-Gesetzbl. S. 449)
veröffentlichte Übersicht der Weinbaubezirke, vergleiche auch die Bekanntmachungen
vom 12. Februar 1907 und 22. Februar 1908 (Reichs-Gesetzbl. S. 28 beziehungs-
weise S. 31) ist daher abzuändern wie folgt:
Bundesstaat Lau- Name
und fende Umfang des Weinbaubezirkes. des
Verwaltungsbezirk. Nr. Weinbaubezirkes.
II. Bapern.
Regierungsbezirk Unterfranken 8. Vom Regierungsbezirk Unterfranken und Aschaffen- 3. Fränkischer
und Aschaffenburg. burg: Weinbaubezirk.
Die Bezirksämter Alzenau, Aschaffenburg,
Gemünden, Lohr, Marktheidenfeld, Miltenberg
und Obernburg sowie die Stadt Aschaffenburg.
Außerdem die Gemeinde Freudenberg im
badischen Kreise Mosbach.
V. Baden. 1. Kreis Mosbach mit Ausnahme der Gemeinde Freuden-
berg.
Berlin, den 2. Mai 1908.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
von Jonquieres.
Reichs-Gesetzbl. 1908. 32
Ausgegeben zu Berlin den 11. Mai 1908.