Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1912. (46)

                                                                                      ------91-----                                                                 aus Proben der Gesamtmasse des Materials, mindestens zwei Ausstrichpräparate auf 
Objektträgern angefertigt. 
Falls sich im Lungenauswurf und Ausflußmaterial aus der Gebärmutter Eiter- 
flöckchen nicht finden, kann auch die Antiformin- oder eine ähnlich wirkende Methode 
zur Vorbereitung des Materials für den mikroskopischen Nachweis der Tuberkelbazillen 
angewandt werden, vorausgesetzt, daß Untersuchungsmaterial in ausreichender Menge 
zur Verfügung steht. Zur Ausführung der Antiforminmethode wird ein Teil des für 
diesen Zweck zur Verfügung stehenden Materials mit zwei Teilen einer 50 prozentigen 
Lösung von Antiformin in destilliertem Wasser versetzt. Unter öfterem Umschütteln 
des Gemisches tritt die Verflüssigung des Lungenauswurf oder Gebärmutterausfluß. 
materials in ½ bis 1 Stunde ein. Nachdem zu der dünnflüssigen Mischung des Anti- 
formins mit dem Material unter gutem Umschütteln die gleiche Menge von 96= oder 
50 prozentigem Alkohol oder auch Brennspiritus hinzugefügt ist, können die etwa 
darin enthaltenen Tuberkelbazillen mit Hilfe einer Zentrifuge ausgeschleudert werden. 
   Das Zentrifugieren hat in einer Zentrifuge, die etwa 3000 Umdrehungen in 
der Minute macht, mindestens ¼ Stunde, in einer Zentrifuge, die etwa 1 500 Um- 
drehungen in der Minute macht; mindestens ½ Stunde lung zu geschehen. Nach 
¼ (½) stündigem Zentrifugieren wird die in den Zentrifugenröhrchen über dem Boden- 
satze stehende Flüssigkeit abgegossen, durch destilliertes Wasser ersetzt und von neuem 
¼ (1/2) Stunde lang zentrifugiert, um das Antiformin aus dem Bodensatze zu ent. 
fernen. Nunmehr werden aus dem Bodensatze mindestens 2 Ausstrichpräparate auf 
Objektträgern angefertigt. 
   Milch ist in der Weise zur mikroskopischen Untersuchung auf Tuberkelbazillen 
vorzubereiten, daß mindestens 20 ccm mit Hilfe einer Zentrifuge ⅛ (1/2) Stunde 
lang ausgeschleudert und aus dem hierbei sich abscheidenden Bodensatze mindestens 
2 Ausstrichpräparate auf Objektträgern hergestellt werden. 
   Zur Anfertigung der Ausstrichpräparate für die mikroskopische Unter- 
suchung wird das Material auf sorgfältig gereinigten ungebrauchten Objektträgern 
möglichst gleichmäßig ausgestrichen. Sobald das auf den Objektträgern ausgestrichene 
Material lufttrocken geworden ist, wird es in der üblichen Weise über der Flamme 
oder durch 5 Minuten langes Einlegen in Methyl- oder Athylalkohol fixriert. Wenn 
das ausgestrichene Material nicht genügend gerinnungsfähiges Eiweiß enthält, um die 
Fixierung möglich zu machen, ist dem Material etwas Hühnereiweiß oder Blutserum 
zuzusetzen. Durch Untersuchung von Kontrollpräparaten ist vorher festzustellen, daß 
die zugesetzte eiweißhaltige Flüssigkeit frei von säurefesten Bazillen ist. Die Färbung 
geschieht wie folgt: 
1. Färben mit Karbolfuchsin (filtrierte Mischung von 100 ccm 5 prozentiger 
Karbolsäure und 10 ccm gesättigter alkoholischer Fuchsinlösung) während 
2 Minuten über der Flamme unter wiederholtem Aufkochen; 
2. Behandlung mit 3 prozentigem Salzsäurealkohol, bis das Präparat farb- 
los erscheint (etwa 30 Sekunden lang), und Nachspülen mit Wasser; 
3. Nachfärben mit gesättigter wässeriger Methylenblaulösung etwa 10 bis 
15 Sekunden lang; 
4. Abspülen in Wasser. 
Reichs-Gesetzbl. 1912.                                                                                            13
	        
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