Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1912. (46)

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ferner an der inneren Fläche der Schenkel, am Bauche, an der Brust und an der 
unteren Fläche des Schwanzes anzugeben. Ferner ist der Zustand der Schleimhaut 
der Nasenhöhle, des Kehl- und Schlundkopfs und der Luftröhre festzustellen, dann 
sind Lungen, Herz, Milz, Leber, Nieren) Magen und Darm zu untersuchen.
 
                                7. Schweineseuche und Schweinepest. 
                                                                  § 26. 
                                                  A. Schweineseuche. 
     (1) Beim schnellen Verlaufe der Schweineseuche zeigen sich oft nur Ver- 
änderungen, die der Blutvergiftung zuzurechnen sind. Es sind deshalb besonders die 
äußere Haut, die serösen Häute sowie Milz, Leber, Nieren, Herz, Muskeln und 
Lymphknoten zu untersuchen. Häufiger aber findet sich gleichzeitig eine schwere 
Lungen-, Brustfell, und Herzbeutelentzündung. Deshalb ist auch eine Untersuchung 
der Lungen, der Luftröhrenäste, der zugehörigen Lyumphknoten, des Brustfells, des 
Herzbeutels und des Bauchfells vorzunehmen. 
    (2) In Fällen, wo die Schweineseuche einen langsamen Verlauf genommen 
hat, ist auf die Untersuchung der Lungen, der Luftröhrenäste, des Lungen und Rippen- 
fells, des Herzbeutels und der nachbarlichen Lymphknoten besondere Sorgfalt zu ver- 
wenden. Auch sind der allgemeine Ernährungszustand und die Beschaffenheit der äußeren 
Haut zu beachten.
 
                                                   B. Schweinepest. 
   (1) Hat die Schweinepest einen schnellen Verlauf genommen, so ist der Zustand 
der äußeren Haut, der Milz, der Leber, der Nieren, des Herzens, der Muskeln und 
des Brust- und Bauchfells zu ermitteln. Gleichzeitig ist die Beschaffenheit des Magens 
und Darmes, namentlich des Blind, und Grimmdarms, und der in den Gekrösen 
gelegenen Lymphknoten festzustellen. « 
   (2) In Fällen, wo die Schweinepest einen langsamen Verlauf genommen 
hat, ist von besonderer Bedeutung die Untersuchung des Magens und Darmes und 
der zugehörigen Lymphknoten. In diesen Fällen ist die Untersuchung auch auf die 
übrigen Organe der Bauchhöhle sowie auf die Organe der Brusthöhle und auf die 
Halsorgane auszudehnen. Dabei ist der allgemeine Ernährungszustand nicht außer 
acht zu lassen. . 
 
        8. Rotlauf der Schweine einschließlich des Nesselfiebers (Backsteinblattern). 
                                                              § 27. 
  Es wird zunächst die Beschaffenheit der Haut und Unterhaut und hierauf der 
Schleimhaut des Magens und Darmes, der in der Schleimhaut gelegenen Lymph- 
apparate und der Gekröslymphknoten festgestellt. Dann wird das Verhalten der 
Milz, der Nieren, der Leber, des Herzens und der Muskeln ermittelt. In Zweifels- 
fällen ist eine bakteriologische Untersuchung des Blutes vorzunehmen. Beim Nessel- 
fieber (Backsteinblattern) ist eine Untersuchung derselben Organe vorzunehmen, der 
Zustand der Haut aber besonders genau festzustellen. 
                                                                                                                                   17*
	        
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