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Reichs-Gesetzblatt.
Jahrgang 1912.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend eine neue Ausgabe der dem Internationalen Übereinkommen über
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. S. 233.
(Nr. 4050.) Bekanntmachung, betreffend eine neue Ausgabe der dem Internationalen Überein-
kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 28. März 1912.
Die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom
14. Oktober 1890 beigefügte Liste der Eisenbahnstrecken, auf die es Anwendung findet
(Reichs-Gesetzbl. 1911 S. 68 ff.), ist unter Berücksichtigung der inzwischen einge-
tretenen Anderungen neu aufgestellt worden:
Liste der Eisenbahnstrecken,
auf die
das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet.
Ausgabe vom 15. Februar 1912.
Deutschland. preußischer Staatsverwaltung stehenden Pri-
vatbahnen, mit Ausschluß:
A Betriebene schmalspurigen Zweig-
I. Staats- und unter Staatsverwaltung -wegen der Dampffährenverbindung siehe
stehende Eisenbahnen.
B. VII, 142.
1. Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen. 4. Königlich Bayerische Staatseisenbahnen nebst
2. Militär-Eisenbahn. den von ihnen betriebenen Lokalbahnen Augsburg
3. Königlich Preußische Staatseisenbahnen - Haunstetten, Lam-Kötzting und Röthen-
einschließlich der gemeinschaftlich mit ihnen bach b. L.-Weiler, jedoch mit Ausschluß der
betriebenen Großherzoglich Hessischen Staats- Lokalbahnen:
eisenbahnen und einschließlich der Dampf- a) Augsburg—Göggingen— Pferseej
fährenverbindung über die Ostsee zwischen b) Augsburger Lokalbahn;
Saßnitz und Trelleborg — sowie die unter c) Berchtesgaden —Königssee.
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Ausgegeben zu Berlin den 15. April 1912.