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7 Für das
.
Kap. Tit. Ausgabe echnung jahr
Mark
2. Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben. 6
1. 1 Zivilverwaltiggg 840 930
2./X.] Militärverwaltinngngg 160 660
3./Flottilell .. .. . .. — 134 853
Summe I. Fortdauernde Aussaben66 737
II. Einmalige Ausgaben.
1. 1/6.e.Zivilverwaltigag 1 669 170
2. 2..|Militärverwaltng 339 480
Summe II Einmalige Ausgabenn 008 650
Summe der Ausgabbe 875 387
Die Einnahme beträüt. 75 387
(Nr. 4190.) Gesetz, betreffend die vorläusige Regelung des Haushalts der Schutzgebiete für
das Rechnungsjahr 1913. Vom 17. März 1913.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen 2c.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats
und des Reichstags, was folgt:
SI.
Bis zur gesetzlichen Feststellung des Haushaltsetats für die Schutzgebiete
auf das Rechnungsjahr 1913 wird der Reichskanzler ermächtigt, für die Monate