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Reichs-Gesetzblatt.
Jahrgang 1913.
Añ 29.
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JInhalt: Bekanntmachung über die Ratifikation von acht auf der Jweiten Haager Friedenskonferenz ab-
geschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch Spanien. S. 293. — VBekanntmachung,
betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der „Ausstellung an der
Unterweser für Gewerbe, Industrie und Schiffahrt 1913“. S. 294. — Bekanntmachung, be-
treffend die Inkraftsetzung des am 4. Mai 1910 in Paris unterzeichneten Abkommens zur Bekämpfung
der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen in einer Anzahl britischer Kolonien und Besitzungen.
S. 294.
(Nr. 4214.) Bekanntmachung über die Natifikation von acht auf der Zweiten Haager Friedens-
konferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch Spanien.
Vom 30. April 1913.
S#p## hat folgende auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossene
Abkommen vom 18. Oktober 1907 ratifzziert:
1. das Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle
(Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 5),
2. das Abkommen, betreffend die Beschränkung der Anwendung
Gewalt bei der Eintreibung von Vertragsschulden (Reichs-Gesetzbl.
1910 S. 59),
1910 S. 82),
schiffe (Reichs-Gesetbl. 1910 S. 207),
Se
Beuterechts im Seekrieg (Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 310).
Reichs-Gesetzbl. 1913.
Ausgegeben zu Berlin den 15. Mai 1913.
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das Abkommen über den Beginn der Feindseligkeiten (Reichs-Gesetzbl.
das Abkommen, betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte
und Personen im Falle eines Landkriegs (Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 151),
das Abkommen über die Behandlung der feindlichen Kauffahrteischiffe
beim Ausbruch der Feindseligkeiten (Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 181),
das Abkommen über die Umwandlung von Kauffahrteischiffen in Kriegs-
das Abkommen, betreffend die Anwendung der Grundsätze des Genfer
Abkommens auf den Seekrieg (Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 283),
das Abkommen über gewisse Beschränkungen in der Ausübung des