Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

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II.

Alle  in  der  Verordnung  vom  2.  August  1864  enthaltenen  Bestimmungen  über
die  Taxe  und  deren  Anwendung  finden  vom  1.  Jannar  1874  ab  nur  auf  die
durch  gegenwärtige  Bekanntmachung  eingeführte  Taxe  Anwendung.

Weimar  am  16.  Dezember  1873.

Großherzoglich  Sichsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements--Chef:
Schmith.

(1381  VII.  Nachdem  hinsichtlich  des  dem  Philipp  Ernst  Müller  zu  Chemnitz,  unter
dem  18.  September  1872  ertheilten  Erfindungs-Patents  auf  Verbesserungen  an
Maschinen  zum  Zerfasern  seidener  und  anderer  Lumpen  die  Frist  zur  Beibringung
des  vorschriftsmäßigen  Einführungsnachweises  desfallsigem  Ansuchen  zufolge  um  ein
weiteres  Jahr  bis  zum  18.  September  1874  mil  höchster  Genehmigung  verlängert
worden  ist,  so  wird  solches  unter  Rückbezug  auf  die  Bekanntmachung  vom  18.
September  1872  (Reg.-Blatt  von  1872,  S.  397)  hierdurch  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht.
Weimar  am  17.  Dezember  1873.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:

Schmith.

(139]  VIII.  Die  auf  höchsten  Befehl  Sr.  Königlichen  Hoheit,  des  Großherzogs,
durch  die  Bekanntmachung  des  unterzeichneten  Staats-Ministeriums  vom  20.  Mai
d.  J.  angeordneten  Neuwahlen  von  Landtags-Abgeordneten  des  Großherzogthums
für  die  nächste  Etats-Periode  1875/77  haben  folgendes  Ergebniß  gehabt.  Gewählt
  wurden:  ·
a)  durch  die  begüterte  vormalige  Reichsritterschaft:
1)  der  Großherzogliche  Kammerherr  Heinrich  von  Helldorff  zu  Schwerstedt;
b)  durch  die  Wahl  der  Besitzer  eines  inländischen  Grundeigenthums  von
mindestens  Eintausend  Thalern  jährlicher  Rente:
2)  der  Großherzogliche  Kammerherr,  Rittergutsbesitzer  Freiherr  von  Rotenhan
zu  Neuenhof,