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2. Gruppe b).
Hinter dem mit „Cbeddit“ beginnenden Absatz wird eingeschaltet:
Chloratzite (Wetter-, Kohle-Chloratzite), auch mit den ange-
hängten Zahlen I, II, III usw. (Gemenge von Kaliumchlorat,
Kaliumperchlorat, aromatischen Nitrokörpern, die nicht gefährlicher
sind als Trinitrotoluol, Harzen, Kohlehydraten sowie neutralen, be-
ständigen, die Gefahr nicht erhöhenden Salzen).
Hinter dem mit „Miedziankit I“ beginnenden Absatz wird eingeschaltet:
Miedziankit mit den angehängten Zahlen III, IV usw. (Ge-
menge von Kaliumchlorat, 10 Prozent Leuchtpetroleum mit einem
Flammpunkt von mindestens 30 Grad und höchstens 30 Prozent
Kochsalz).
Hinter dem mit „Wetter-Persalit“ beginnenden Absatz wird eingeschaltett
Petrolit mit den angehängten Zahlen I, II, III usw. (Gemenge
von höchstens 88 Prozent Kaliumchlorat, höchstens 3 Prozent
aromatischen Nitrokohlenwasserstoffen, die nicht gefährlicher sind, als
Trinitrotoluol, flüssigen aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit einem
Flammpunkt von mindestens 30 Grad sowie von neutralen, be-
ständigen, anorganischen, die Gefahr nicht erhöhenden Salzen).
Nr. Ib. Munition.
Beförderungsvorschriften. A. Verpackung. Zu 4. a) Sprengkapseln.
Im Absatz (3) a) werden hinter „Holzmehl“ die Worte:
oder Sägemehl
gestrichen.
Die Änderungen der Nr. Ia treten sofort, die Anderung der Nr. Ib am
15. April 1915 in Kraft.
Berlin, den 9. März 1915.
Das Reichs-Eisenbahnamt
Wackerzapp
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.