Volltext: Reichs-Gesetzblatt. 1915. (49)

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Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1915 
Nr. 50 
Inhalt: Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die in Österreich- 
Ungarn ihren Wohnsitz haben. S. 231. 
(Nr. 4715) Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die 
in Osterreich-Ungarn ihren Wohnsitz haben. Vom 20. April 1915. 
Auf Grund des § 1 Abs. 2 Satz 1 der Bekanntmachung über die Geltend- 
machung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, 
vom 7. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 360) wird zugunsten der Personen, 
die in Österreich-Ungarn ihren Wohnsitz haben, sowie der juristischen Personen, 
die dort ihren Sitz haben, eine Ausnahme von den Vorschriften im § 1 Abs. 1 
der Bekanntmachung zugelassen. 
Berlin, den 20. April 1915. 
Der Reichskanzler 
In Vertretung 
Lisco 
  
  
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Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Reichs-Gesetzbl. 1915. 57 
Ausgegeben zu Berlin den 20. April 1915.