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Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1915
Nr. 50
Inhalt: Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die in Österreich-
Ungarn ihren Wohnsitz haben. S. 231.
(Nr. 4715) Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die
in Osterreich-Ungarn ihren Wohnsitz haben. Vom 20. April 1915.
Auf Grund des § 1 Abs. 2 Satz 1 der Bekanntmachung über die Geltend-
machung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben,
vom 7. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 360) wird zugunsten der Personen,
die in Österreich-Ungarn ihren Wohnsitz haben, sowie der juristischen Personen,
die dort ihren Sitz haben, eine Ausnahme von den Vorschriften im § 1 Abs. 1
der Bekanntmachung zugelassen.
Berlin, den 20. April 1915.
Der Reichskanzler
In Vertretung
Lisco
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Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Reichs-Gesetzbl. 1915. 57
Ausgegeben zu Berlin den 20. April 1915.