Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1915. (49)

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3. Sonstige Wertsachen (Gold, Silber, Juwelen usw.) (einzeln aufzuführen]: 
  
  
  
4. Auf Geld lautende Forderungen gegen inländische Schuldner: 
insgesamt:  Mark 
a) darunter folgende Bankguthaan   " 
(die Bank ist anzugeben) .. 
b) darunter folgende Hypothekken  " 
(das Grundstück ist anzugeben) 
. 
5. Sonstiges Vermögen mit Ausnahme gewöhnlichen Hausrats (einzeln aufzuführen): 
  
  
  
  
6. Besitzt der auf der Vorderseite bezeichnete feindliche Staatsangehörige (das auf der Vorder- 
seite bezeichnete, im feindlichen Ausland ansässige Unternehmen) bei dem Anmeldepflichtigen 
ein verschlossenes Depot oder ein Bankfach (Safe), so ist dies hier anzugeben. 
  
  
Unterschrift : 
  
  
(Ort und Zeit der Unterschrift) (Vor- und Zuname des Anmeldepflichtigen; 
erfolgt die Anmeldung für ein Unternehmen, 
so ist die Firma beizufügen) 
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