Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1917
Nr. 159
Inhalt: Bekanntmachung zur Abänderung der Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen jzur Sicherung
der Volksernährung vom 22. Mal 1916. S. 823. — Allerhöchster rlab über die Einrichtung
des Kriegsernährungsamts. S. 824. · · · »
(Nr. 6030) Bekanntmachung zur Abänderung der Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen zur
Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916. Vom 18. August 1917.
D. Bundesrat hat auf Grund des & 3 des Gesetzes über die Ermächtigung
des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914
(Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1
Der & 4 der Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der
Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) erhält folgende
Fassung: ·
Die Befugnisse, die dem Reichskanzler nach dieser Verordnung
oder anderen zur Sicherung der Volksernährung erlassenen Verordnungen
zustehen, können ganz oder teilweise durch eine besondere, dem Reichs-
kanzler unmittelbar unterstellte oberste Reichsbehörde ausgeübt werden.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 18. August 1917.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
Dr. Helfferich
Reiche-Gesetzbl. 1917. 183
Ausgegeben zu Berlin den 6. September 1917.