Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

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Jahrgang 1917 
  
Nr. 18 
Inhalt: Bekanntmachung, batresser Anderung — über die gergelnn des Venschm- mit 
Web., Wrk., Strick- und Schuhwaren vem * S#n 1 16. S. o5. — Bekanntmachung 
über Angestelltenversicherung der im vaterländischen Hilsödienst im Ausland Beschäftigten. S. 300 — 
Bekauntmachung über Verjährung der Beitragsrückstände in der Angestelltenversicher#urg. 
S. szvv. — Verordnung zur Ergänzung der Vererdnung über die Festsetzung von Pachtpreisen 
für Kleingärten vom 4 April. 1916. S. d07. — Verordnung über Verarbeitung von Kartoffeln 
in Trocknereien, Stärkefabriken und Brennereien. S. 898 
  
  
  
  
(Nr. 6069) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Verordnung über die Regelung des 
Verkehrs mit Web., Wirk., Strick= und Schuhwaren vom w 1916 
(Reichs Gesetzbl. S. 1420). Vom I1I. Okkober 1917. 
D. Bundesrat hat auf Grund des §& 3 des Gesetzes über die Ernechtigung 
des Bundesrats zu wirtschaftlichen Naßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Neichs- 
Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 
Artikel I 
Die Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk-, Strick- 
10. Juni vu *s — 
23.Oczembrr 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1420) wird wie folgt 
geändert: Der 95 erhält folgende Fassung: 
Der Beirat besteht aus dem Vorsitzenden des Vorstandes der Reichs- 
bekleidungsstelle als Vorsitzendem, fünf Königlich Preußischen Regierungs- 
vertretern und je einem Königlich Bayerischen, Königlich Sächsischen, 
Königlich Würktembergischen, Großherzoglich Badischen, Großherzoglich 
Sächsischen und Elsaß-Lothringischen Regierungsvertreter. Außerdem 
gehören ihm an der Vorsitzende des nach & 16 zu bildenden Aus- 
schusses, je zwei Vertreter des Deutschen Städtctags und der Ver- 
braucher, je ein Vertreter des Deutschen Handelstags, des Deutschen 
Landwirtschaftsrats, des Kriegsausschusses für die deutsche Industrie, 
des Handwerks und acht weitere Vertreter; der Reichskanzler ernennt 
die Vertreter und ihre Stellvertreter sowie einen Stellvertreter des 
Vorsitzenden. 
Reichs-Gesetzbl. 1917. 203 
Ausgegeben zu Berlin den 13. Oktober 1917. 
  
und Schuhwaren vom
	        
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