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Jahrgang 1917
Nr. 18
Inhalt: Bekanntmachung, batresser Anderung — über die gergelnn des Venschm- mit
Web., Wrk., Strick- und Schuhwaren vem * S#n 1 16. S. o5. — Bekanntmachung
über Angestelltenversicherung der im vaterländischen Hilsödienst im Ausland Beschäftigten. S. 300 —
Bekauntmachung über Verjährung der Beitragsrückstände in der Angestelltenversicher#urg.
S. szvv. — Verordnung zur Ergänzung der Vererdnung über die Festsetzung von Pachtpreisen
für Kleingärten vom 4 April. 1916. S. d07. — Verordnung über Verarbeitung von Kartoffeln
in Trocknereien, Stärkefabriken und Brennereien. S. 898
(Nr. 6069) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Verordnung über die Regelung des
Verkehrs mit Web., Wirk., Strick= und Schuhwaren vom w 1916
(Reichs Gesetzbl. S. 1420). Vom I1I. Okkober 1917.
D. Bundesrat hat auf Grund des §& 3 des Gesetzes über die Ernechtigung
des Bundesrats zu wirtschaftlichen Naßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Neichs-
Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
Artikel I
Die Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk-, Strick-
10. Juni vu *s —
23.Oczembrr 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1420) wird wie folgt
geändert: Der 95 erhält folgende Fassung:
Der Beirat besteht aus dem Vorsitzenden des Vorstandes der Reichs-
bekleidungsstelle als Vorsitzendem, fünf Königlich Preußischen Regierungs-
vertretern und je einem Königlich Bayerischen, Königlich Sächsischen,
Königlich Würktembergischen, Großherzoglich Badischen, Großherzoglich
Sächsischen und Elsaß-Lothringischen Regierungsvertreter. Außerdem
gehören ihm an der Vorsitzende des nach & 16 zu bildenden Aus-
schusses, je zwei Vertreter des Deutschen Städtctags und der Ver-
braucher, je ein Vertreter des Deutschen Handelstags, des Deutschen
Landwirtschaftsrats, des Kriegsausschusses für die deutsche Industrie,
des Handwerks und acht weitere Vertreter; der Reichskanzler ernennt
die Vertreter und ihre Stellvertreter sowie einen Stellvertreter des
Vorsitzenden.
Reichs-Gesetzbl. 1917. 203
Ausgegeben zu Berlin den 13. Oktober 1917.
und Schuhwaren vom