Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

7. 
8. 
9. 
10. 
II. 
12. 
13. 
14. 
15. 
— 1130 — 
von 501 bis 600 Quadratmeter eingenommen hatten, er- 
fahren eine Einschränkung von 31 vom Hundert « 
von 601 bis 700 Quadratmeter eingenommen hatten, er- 
fahren eine Einschränkung von 32 vom Hundert 
von 701 bis 800 Quadratmeter eingenommen hatten, er- 
fahren eine Einschränkung von 33 vom Hundert 
von 801 bis 950 Quadratmeter eingenommen hatten, er- 
fahren eine Einschränkung von 36 vom Hundert 
von 951 bis 1 100 Quadratmeter eingenommen hatten, er- 
fahren eine Einschränkung von 37 vom Hundert 
von 1101 bis 1 250 Quadratmeter eingenommen hatten, 
erfahren eine Einschränkung von 38 vom Hundert 
von 1251 bis 1 400 Quadratmeter cingenommen hatten, 
erfahren eine Einschränkung von 39 vom Hundert 
von 14401 bis 1600 Quadratmeter eingenommen hatten, 
erfahren eine Einschränkung von 42 vom Hundert 
über 1 600 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren 
der von ihnen für den Druck der Zeitun 
Jahre 1915 verbrauchten Menge von mas 
  
eine Einschränkung von 44,, vom Hundert 
6 im 
rhr 
apier, errechnet 
ra- Monaten. « 
m, holzhaltigen Druck 
einen Heitrcm von 
glatte 
Die Quadratmeterfläche wird errechnet durch Feststellung der Papierseiten- 
größe und der Gesamtzahl der Seiten (Umfang), die die Zeitung im Jahre 1915 
gehabt hat. 
Zeitungen, deren Quadratmeterfläche sich im Jahre 1915 gegenüber dem 
Jahre 1913 
1. 
2. 
3. 
4. 
verringert hat, erhalten, wenn die Minderung 
bis zu 300 Quadratmeter beträgt, 
4 vom Hundert 
von 301 bis 450 Ouadratmeter be- 
trägt, 5 vom Hundert 
über diejenige Menge hinaus, 
451 bis 500 Quadratmeter be. zu deren Bezug sie gemäß 
heche 6 an *— ratmeter be. giffer 1 berechtigt sind. 
über 500 Quadratmeter beträgt, 7 vom 
Hundert « 
  
Zeitungen, deren Quadratmeterfläche sich im Jahre 1915 gegenüber dem 
Jahre 1913 
1. 
ses 
über 125 Quadratmeter beträgt, 
vermehrt hat, erhalten, wenn die Vermehrung 
bis zu 50 Quadratmeter beträgt, 
4 vom Hundert 
von 51 bis 75 Quadratmeter beträgt, 
6 vom Hundert 
76 bi 7 ter derjenigen Menge, zu 
von 76 bis 100 Quadratmeter beträgt, un , 
8 vom Hundert deren Bezug sie gemäß Ziffer 1 
von 101 bis 125 QOuadratmeter beträgt, 
10 vom Hundert 
  
12/# vom Hundert 
berechtigt sind.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.