Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

— 49 — 
Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1917 
  
Nr. 10 
Inhalt: Vekanntmachung, betreffend Anderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. S. 40. — 
Bekanntmachung, betreffend die Reichsstelle für Druckvapier. S. 65ö. — Bekauntmachung, 
betreffend die Stundungsvorschriften der Jahlungsverbete gegen das feindliche Ansland. S. 81. 
  
  
(Nr. 5663) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrs- 
ordnung. Vom 12. Januar 1917. ' 
Die Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung wird, wie folgt, geändert: 
Mr. la. Sprengstoffe 
Eingangsbestimmungen. A. Sprengmittel 
2. Gruppe b) 
Der mit „Gesteins-Koronit FL/“ beginnende Absatz wird gestrichen. 
Hinter dem mit „Perilit“ beginnenden Absatz wird nachgetragen: 
Perkoronit oder Wetter Perkoronit, auch mit angehängten Buch- 
staben oder Jahlen (Gemenge von höchstens 80 Prozent Alkali- 
Perchloraten, die zum Teil durch Ammoniaksalpeter oder Alkali- 
Chlorate ersetzt werden dürfen, Paraffin oder anderen Kohlenwasser- 
stoffen, Pflanzenmehlen und aromatischen Mono. nrr Binitro- 
verbindungen, auch mit Kohle, neutralen, die Gefahr nicht erhöhen. 
den Salzen, auch mit höchstens 4 Prozent Nitroglyzerin). 
Ur. lb. Munition. Abschnitt A. Verpackung 
Zu 4. a) Sprengkapseln. Abs. (I)t 
Hinter dem Worte „Blechbehältern“ wird ein Sternchen?) und am Fuße 
der Seite folgende Anmerkung gesetzt: - 
«)WährenbbcsKricgrgsinbauchstarke,dichtfchlicßcnbePappebehålterzugelasscu, 
die außen mit Paraffin, Zeresin oder einem ähnlichen Stoffe getränkt sind. 
Neichs. Gesehbl. 1917. 10 
Ausgegeben zu Berlin den 18. Januar 1917.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.