Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

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Reichs-Gesetzblatt 
ahrgang 1917 
  
Nr. 48 
Jnhalt: Bekanntmachung, betresfend Liquidation französischer Unternehmungen S. 277. 
  
(Nr. 5758) Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen. Vom 
14. März 1917. 
Ar# Grund des 12 Abs. 2 der Verordnung, betreffend Liquidation britischer 
Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Neichs-Gesetzbl. S. 871) wird folgendes 
bestimmt: - 
Artikel 1 
Die Vorschriften der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unter- 
nehmungen, vom 31. Juli 1916 werden im Wege der Vergeltung auf Unter- 
nehmungen, deren Kapital überwiegend französischen Staatsangehörigen zusteht, 
oder die vom französischen Gebiet aus geleitet oder beaufsichtigt werden oder bis 
zum Kriegsausbruche geleitet oder beaufsichtigt wurden, sowie auf französische 
Beteiligungen an einem Unternehmen für anwendbar erklärt. 
Artikel 2 
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 
Berlin, den 14. März 1917. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers 
Dr. Helfferich 
  
DeBez# des Neichy-Gesetstlau vermitrrtin mur bie Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Neichs-Gesetzbl. 1917 52 
Ansgegeben zu Berlin den 5. 1917.