Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

176

der  mit  dem  Fürstlich  Thurn=  und  Taxisschen  Hause  bestehenden  Verträge  sich  benehmen,
  jedoch  so,  daß  in  keinem  Falle  den  Herzoglich  Sachsen-Altenburgschen  Behörden
  Postgeld  angesonnen  wird.

Art.  4.
Dieselben  Grundsätze  sollen  bezüglich  der  Regquisitionen  in  polizeilichen  Untersuchungsfällen
  zur  Anwendung  kommen.

Art.  5.

Vorstehende  Bestimmungen  sollen  vom  Tage  ihrer  Bekanntmachung  an  in
Vollzug  gesetzt  werden  und  so  lange  Gültigkeit  behalten,  als  nicht  von  der  einen
oder  andern  Regierung  eine  Kündigung  erfolgt,  in  welchem  Falle  die  Uebereinkunft
mit  dem  Ablaufe  des  nächsten  Kalenderjahres,  von  der  Kündigung  an  gerechnet,  erlischt.

Weimar  am  25.  September  1863.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium.
G.  Thon.

Ministerial-Bekanntmachung.

Mit  Bezugnahme  auf  die  den  Schutz  zweier  in  diesem  Jahre  in  London
  erschienenen  wissenschaftlichen  Original-Werke  gegen  Nachdruck  betreffende  Ministerial-Bekanntmachung
  vom  20.  Juli  d.  J.  in  Nr.  17  des  dießjährigen  Regierungs-Blattes
  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  in  Zukunft  gleichwie
früher  eine  öffentliche  Bekanntmachung  der  zum  Schutze  gegen  Nachdruck,  Nachbildung
oder  unberechtigte  Uebersetzung  in  das  bei  dem  Königlichen  Ministerium  der  geistlichen,
  Unterrichts=  und  Medicinal-Angelegenheiten  zu  Berlin  geführte  Verzeichniß  —
auf  Grund  des  Vertrags  vom  13.  Mai  1846  (Reg.  Bl.  v.  J.  1847  S.  161)
oder  des  Zusatzvertrags  vom  14.  Juni  1855  (Reg.  Bl.  v.  J.  1855  S.  141)
—  eingetragenen  Werke  nicht  erfolgen  wird,  es  vielmehr  wie  bisher  den  Interessenten
  überlassen  bleibt,  sich  Kenntniß  der  betreffenden  Werke  durch  Einsichtnahme  des
vorerwähnten  Verzeichnisses  zu  verschaffen.

Weimar  am  5.  Oktober  1863.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium.
G.  Thon.

Drutk  der  Hof-Buchdruckerei  in  Weimar.