Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

— 289 — 
Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1917 
Nr. 64 
Inhalt: Oelet, betreffend die vorläusige Neelung des. Neichshaushalts für das Rechnungsjahr 1917. 
— Gesetz, kese die vorläufige Regelung des Haushalts der Schußgebiete für 
8. rchnungesehz 1917. S2 — Bekanntwachung über die Befreiung von Pfandbriefen 
(Kwischenscheinen) und K####enl- “ GEnscheusch-inen) inländischer öffentlich-recht. 
licher Kreditanslalten von der Rrichsstempelal###3 
  
  
  
(Nr. 5789) Gesetz, betreffend die vorläufige r’7 des Reichshaushalts für das Rechnungs. 
jahr 1917. Vom 30. März 191 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen 2c. 
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Justimmung des Bundesrats 
und des Reichstags, was folgt: 
Bis zur gesetzlichen Feststellung des Reichshaushaltsetats für das Rechnungs- 
jahr 1917 wird der Reichskanzler ermächtigt, für die Monate April, Mai und 
Juni alle Ausgaben zu leisten, die zur Erhaltung gesetzlich bestehender Einrich- 
tungen und zur Durchführung gesetzlich beschlossener Maßnahmen erforderlich sind, 
ferner die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Reichs zu erfüllen und endlich 
Bauten, für die durch den Etat eines Vorjahrs bereits Bewilligungen stattgefunden 
haben, fortzusetzen. 62 
Außerdem können von den durch den Entwurf des Reichshaushaltsetats 
für das Rechnungsjahr 1917 angeforderten Summen verausgabt werden: 
I. Im Etat der Reichs-Host-- und Telegraphenverwaltung 
Im ordentlichen Etat 
1. bei den fortdauernden Ausgaben — Kapitel 85 — 
für die bei Titel 61 aufgeführten Grundstückserwerbungen in 
Bad Salzschlirf, Frankenhausen (Kyffhäuser), Misdroy, Penzig 
(O. Lausitz; und Petersdorf (Riesengeb.) sowie für die Erwerbung 
und den Umbau eines Grundstücks in Blankenstein (Ruhr) die 
vollen Beträge; 
Neichs-Gesethbl. 1917. 68 
Ausgegeben zu Berlin Ca#-ss. *e 1917.
	        
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