Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1917
Nr. 103
Juhalt: Gesed, werestend bie Feststellung des Reichshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1917. S. 446.—
2 nen Fetersfend die, Feststellung des Haushaltsetals für dle Schutzgebiete auf das Rechnungs-
lahr
(Nr. 5869) Geseßz, betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsetats für das Rechnungs-
jahr 1917. Vom 30. Mai 1917.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen 22c.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Justimmung des Bundesrats
und des Reichstags, was folgt:
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Reichshaushaltsetat für das Rech-
nungsjahr vom 1. April 1917 bis 31. März 1918 wird in Einnahme und Aus.
gabe auf 5 035081 052 Mark festgestellt, und zwar: *
im ordentlichen Etat
auf 4941 876 060 Mark an Einnahmen,
auf 4 802 310 488 Mark an fortdauernden und
auf 139 565 572 Mark an einmaligen Ausgaben,
im außerordentlichen Etat
auf 93204 992 Mark an Einnahmen und
auf 93204 992 Mark an Ausgaben.
2
Die im Kapitel 5 Titel 1 und 2 der fortdauernden Ausgaben vorgesehenen
diplomatischen und konsularischen Vertretungen in Bolivien, Brasilien, Cuba,
Guatemala und China fallen fort.
3
Der Reichskanzler wird er
a) zur Bestreitung einmaliger außerordentlicher Ausgaben nach Verkündung
dieses Gesetzes die Summe von 7275764 Mark im Wege des Kredits
flüssig zu machen;
Rcichs-Gesetzbl. 1917. 110
Ausgegeben zu Berlin den 5. Juni 1917.