Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

vor dem 16. August 1917, spätestens aber mit Ende der 17. Woche seit Eintritt 
der Fleischverbilligung, neben der Reichsfleischkarte Zusatzsleischkarten nicht mehr 
ausgeben dürfen. 
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Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 
Berlin, den 22. Juli 1917. 
Der Präsident des Kriegsernährungsamts 
In Vertretung 
von Braun 
  
Druckhfehlerberichtigung 
Im §9 13 der Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den 
Verkehr mit Leim vom 15. Juli 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 627) sind die Worte: 
„mit dem 15. August 1917“ zu ersetzen durch „mit dem 1. August 1917“. 
  
  
S—— ———— 271 
Gersusgegeben #n Reichs##t des Innern. — Berlin, gedbruckt in der Reichebruche###.
	        
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