Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

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Die Festsetzung des Wertverhältnisses sowie die der näheren Bedingungen 
für Jahlungen im Ausland bleibt dem Reichslanzler überlassen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Großes Hauptquartier, den 21. Juli 1917. 
Siegeh Wil h e lim 
Ur. Michaelis 
  
  
Nachtrag zum Neichshaushaltsctat für das Rechnungosahr 191n7 
  
  
  
  
Für das 
Kap. Tit. Einnahmen und Ausgaben Rechunngsjahr 1917 
- kreten hinzu 
Mark — 
B. Außerordentlicher Etat 
1. Einnahmen 
Reichsschuld 
4 1.3 Aus der Anleiee ... 15 000 000 000 
II. Ausgaben » 
6 Aus Anlaß des Krieges ... ... .. .... .. .... ... . ... EII 
Aufkommende Einnahmen fließen dem Fonds zu. 
  
  
— 
Berichtigung 
IZn der Verordnung vom 16. Juli 1917, betreffend Abänderung der Prisen- 
ordnung (Reichs-Gesetzbl. S. 631) ist in der letzten Zeile von Abs. 2 der 
Ziffer 11 a. statt „und“ poder“ zu setzen. 
  
  
en Bezug deß Nechs-Gesesblats vermitteln nur die Vostansialten. 
Gerausgegeben im Reichsamt des Junern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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