Veutsches Reich. (Januar 18.) 41
tragung der Legitimation unehelicher Kinder von Kriegsteilnehmern ins
Geburtenregister und e. Bek. über die Verfolgung von Zuwiderhandlungen
gegen die Vorschriften über wirtschaftl. Maßnahmen.
Durch die letzte Verordnung wird bestimmt, daß unverschuldeter
Irrtum über das Bestehen oder die Anwendbarkeit von Vorschriften,
die der Bundesrat auf Grund seiner Ermächtigung zu wirtschaftlichen
Maßnahmen erlassen hat, Straffreiheit bedingt. Solange die öffentliche
Klage nicht erhoben ist, kann die Staatsanwaltschaft bei dem Gerichte die
Einstellung des Verfahrens beantragen. Ist die öffentliche Klage erhoben
und erachtet das Gericht die Voraussetzungen für die Annahme unverschuldeten
Irrtums gegeben, hat es die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen
oder, wenn Voruntersuchung geführt ist, den Angeschuldigten außer Verfolgung
zu setzen; ist Strafbefehl beantragt, hat das Gericht den Antrag“
abzulehnen. Ergibt die Hauptverhandlung, daß unverschuldeter Irrtum
vorliegt, ist der Angeklagte freizusprechen.
18. Jan. (Berlin.) Sitzung des sozialdemokratischen
Parteiausschusses zur Besprechung der Parteilage.
In einem einleitenden Referat kommt Abg. Ebert nach eingehender
Besprechung der Entwicklung des Parteistreits zu dem Schluß, daß die Einberufung,
die Verhandlungen und Beschlüsse der Konferenz der Opposition
vom 7. Jan. (s. S. 10 ff.) ihre Spaltungsabsicht offenkundig machten und mit
dem Wortlaut und Geist des Parteistatuts dermaßen unvereinbar sind, daß
dies im Interesse der Partei offen ausgesprochen werden müsse und hieraus
die notwendigen Folgerungen zu ziehen seien. In der Debatte schließen sich
die Redner der Mehrheit dem Ref. an. Die auf seiten der Opposition
stehenden Redner bestreiten sowohl die sachliche Richtigkeit der Beurteilung
der Konferenzbeschlüsse durch Ebert, wie insbesondere die formale Berechtigung
des Parteiausschusses zu so weitgehenden, nicht nur gutachtlichen
Beschlüssen. In seinem Schlußwort betont Ebert das Recht des Parteiausschusses,
zu diesen für die Partei so wichtigen Fragen klare Stellung
zu nehmen.
Mit 29 gegen 10 Stimmen wird in namentlicher Abstimmung folgende
von Löbe-Breslau und Sindermann-Dresden gestellte Resolution
angenommen: Einigkeit und Geschlossenheit im Handeln, freiwillige Unterordnung
der Minderheit unter die Beschlüsse der Mehrheit, das sind die
ersten Gebote einer demokratischen Massenbewegung, wie sie die Soz ist.
Nur durch straffe Disziplin kann sie im Kampfe mit ihren zahlreichen
und mächtigen Gegnern den sozialistischen Grundsätzen Geltung verschaffen.
Je kritischer die politische Situation, je gefährdeter die Arbeiterorganisationen,
desto fester muß der Zusammenschluß ihrer einzelnen Glieder sein
zur wirksamen Vertretung der Arbeiterinteressen. Die Reichstagsfraktion
hat unter Zustimmung des Parteiausschusses und der Reichskonferenz der
Gesamtpartei im Verlaufe des furchtbaren Weltkrieges, dessen Charakter als
Verteidigungskrieg für Deutschland nach der Bekanntgabe der maßlosen
Eroberungsziele der feindlichen Regierungen von niemand mehr ernstlich
bestritten werden kann, den Grundsätzen der Partei getreu, die Mittel für
die Landesverteidigung bewilligt. Eine Gruppe von Parteigenossen nahm
dies zum Anlaß, um unter schwerstem Disziplinbruch die geschlossene Kampfesfront
rücksichtslos zu zerreißen. Sie hat die Reichstagsfraktion gespalten
und als neue Fraktion die Sozialdemokratische Arbeitsgemeinschaft gebildet.
Sie hat es seitdem als ihre Aufgabe betrachtet, die auf die Milderung der
Kriegsleiden und die Herbeiführung eines baldigen Friedens gerichtete
Politik der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion zu durchkreuzen und sie