— 1057—
Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1918
Nr 108
Inhalt: Gesetz betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushaltsplane für das
Rechnungsjahr 1918 S. 1057 Fünfte Ergänzung des Besoldungsgesetzes S 1058.
(Nr. 6431) Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-
plane für das Rechnungsjahr 1918. Vom 1. August 1918.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen ll.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats
und des Reichstags, was folgt:
§ 1
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Nachtrag zum Reichshaushalts-
plane für das Rechnungsjahr 1918 tritt dem Reichshaushaltsplane hinzu.
Urkundlich unter Unserer Hochsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 1. August 1918.
(Siegel) Wilhelm
Dr. Graf von Hertling
Reichs-Gesetzbl. 1918. 186
Ausgegeben zu Berlin den 7. August 1918.