Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

Reichs-Gesetzblat r 
Jahrgang 1918 
— Nr. 118 
Inhalt: Gesetz zur Abänderung des § 1 Abs. 1 des Gesetzes, betressend Bürgschaften des Reichs zur 
Firderung des Baues von Kleinwohnungen für Reichs= und Militärbedienstete, vom 10. Juni 1914. 
S. 1091. — Verordnung zur Anderung der Verordnung über Wein. S. 1092. — Verordnung 
über Saatkartoffeln aus der Ernte 1918. S. 1002. — Verordnung über Kartoffeln. S. 1095. 
— Verordnung über die Verfütterung von Mais und Lupinen. S. 1008. 
  
  
  
  
  
—.... — — — 
  
  
—... 
  
  
(Nr. 6451) Gesetz zur Abänderung des § 1 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend Bürgschaften des 
Reichs zur Förderung des Baues von Kleinwohnungen für Reichs- und 
Militärbedienstete, vom 10. Juni 1914. Vom 24. August 1918. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen 2#. 
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Justimmung des Bundesrats 
und des Reichstags, was folgt: 
Artikel I 
Im & 1 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend Bürgschaften des Reichs zur 
Förderung des Baues von Kleinwohnungen für Reichs= und Militärbedienstete, 
vom 10. Juni 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 219) sind hinter „Militärverwaltungen“ 
die Worte „sowie für Kriegsbeschädigte und Witwen der im Kriege Gefallenen“ 
einzufügen. 
Artikel I. 
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Großes Hauptquartier, den 24. August 1918. 
(Siegel) Wilhelm 
Dr. Graf von Hertling 
  
Relchs-Gesetzbl. 1918. 196 
Ausgegeben zu Berlin den 3. September 1918.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.