Reichs-Gesetblatt
Jahrgang 1918
Inhalt: Bekanntmachung zur Ergänzung der Bekanntmachung über die Errichtung von Herstellungs. und
Vertriebsgesellschaften in der Schuhindustrie vom 17. März 1917. S. 1385. — Bekanntmachung
über einmalige Sonderzuteilung von K. A.-Seife. S. 1394
(Nr. 6555) Bekanntmachung zur Ergänzung der Bekanntmachung über die Errichtung von
Herstellungs- und Vertriebsgesellschaften in der Schuhindustrie vom 17. März
1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 236). Vom 29. November 1918.7
A-- Grund der Ermächtigung durch die Reichsregierung wird bestimmt:
Artikel I1.
Artikel II &. 5 Abs. 3 der Bekanntmachung über die Errichtung von Her-
stellungs, und Vertriebsgesellschaften in der Schuhindustrie erhält folgenden
Zusatz: „Er kann Betriebe, die zwar vor dem 1. August 1914 Schuhwaren
hergestellt, die Herstellung aber vor dem 26. März 1917 eingestellt haben, auf
ihren Antrag in eine Gesellschaft aufnehmen. Die Ablehnung eines entsprechenden
Antrags ist nur mit Zustimmung des Reichswirtschaftsamts zulässig.“
Artikel II
Die Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 29. November 1918.
Der Staatssekretär des Reichswirtschaftsamts
Dr. August Müller
Reichs-Gesetbl. 1918.
262
Ausgegeben zu Berlin den 2. Dezember 1918.