Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 1411 — 
Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1918 
Nr. 176 
Juhalt: Namensänderung der Kaiserlichen Nermal-Eichungskommission. S. 1411. — Verordnung 
über Familienunkerstützungen. S. 1111. 
  
  
  
  
——"" 
  
(Nr. 6574) Namensänderung der Küserlichen Normal-Eichungskommission. Vom 5. De- 
zember 1918. 
D. Kaiserliche Normal-Eichungskommission führt fortan den Namen „Reichs- 
anstalt süe Maß und Gewicht“. 
Berlin, den 5. Dezember 1918. 
Der Staatssekretär des Reichswirtschaftsamts 
Dr. August Müller 
  
(Nr. 6575) Verordnung über Familienunterstützungen. Vom 9. Dezember 1918. 
Ar# Grund des Erlasses des Rates der Volksbeauftragten über die Errichtung 
des Demobilmachungsamts vom 12. November 1918 wird verordnct: 
*1 
Den Familien der Mannschaften, denen für die zweite Hälfte des Menats 
November 1918 Familicnunterstutzung zustand, wird diese bis zum 31. De- 
zember 1918 ohne Rücksicht auf die Fortdauer der Bedürftigkeit weitergewährt. 
(2 
Den Familien der Mannschaften, die sich nach dem 30. November 1918 
roch bei den Truppen befunden haben und dies durch Bescheinigungen der für die 
Cutlassung zuständigen Stellen nachweisen, wird die Familienunterstützung über 
den 31. Dezember 1918 hinaus weitergewährt. Sie erhalten die Familien- 
zn terstützung bis zur Entlassung und außerdem noch zwei Halbmonatsraten als 
ausf crordentliche Unterstützung. Von den Entlassungen, die nach dem 30. No- 
voember 1918 ersolgen, haben die zuständigen Stellen den Lieferungsverbänden 
unverzüglich Mitteilung zu machen. 
Reichs-Gesetzbl. 1918. 270 
Ausgegeben zu Berlin den 10. Dezember 1918.
	        
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