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hat sie die Versicherungsanstalt auf Antrag des Berechtigten nach den Vorschriften
dieser Verordnung zu prüfen und über das Ergebnis einen neuen Bescheid
zu erteilen.
Hinsichtlich des & 1 bewendet es bei dem & 8 der Bekanntmachung vom
23. Dezember 1915.
Die #x 3, 4 der Bekanntmachung über Antragsrechte in der Inbaliden=
und Hinterbliebenenversicherung vom 12. Mai. 1916 (Neichs-Gesetzbl. S. 371)
treten mit dem Tage der Verkündung dicser Verordnung außer Kraft.
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Diese Verordnung hat Gesetzeskraft.
Berlin, den 14. Dezember 1918.
Der Rat der Volksbeauftragten
Ebert Haase Barth Scheidemann Landsberg Dittmann
Der Staatssekretär des Reichsarbeitsamts
Bauer
(Nr. 6593) Verordnung über die Gewährung von Sterbegeld und Hinterbliebenenrenten bei
Gesundheitsschädigung durch Gaskampfstoffe und Nitromethan. Vom
9. Dezember 1918.
Die Verordnung über die Gewährung von Sterbegeld und Hinterbliebenen-
renten bei Gesundheitsschädigung durch aromatische Nitroverbindungen vom
12. Oktober 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 900) ist auf Todesfälle infolge der Ein-
wirkung von Gaskampfstoffen oder ihren Ausgangsstoffen und von Nitromethan
mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, daß die Frist zur Anmeldung von
aichen aus zurückliegenden Todesfällen frühestens mit dem 1. April 1919
abläuft.
Berlin, den 9. Dezember 1918.
Der Rat der Volksbeauftragten
Ebert Haase
Der Staatssekretär des Reichsarbeitsamts
Bauer