Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 1441 — 
Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1918 
Nr. 187 
Inhalt: Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen 
Nationalversammlung. S. 1441. — Verordnung zur Abänderung der Wahlordnung für die 
Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung vom 30. November 1918. S. 1442. 
  
  
  
  
(r. 6595) Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Wahlen zur verfassung- 
gebenden deutschen Nationalversammlung. Vom 19. Dezember 1918. 
ür die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung wird 
in Abänderung des & 9 Abs. 2 und 3, des §& 11 Abs. 1 und des 9§24 des Reichs- 
wahlgesetzes vom 30.November 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1345) folgendes angeordnet: 
* 1 
Die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung finden 
Sonntag, den 19. Januar 1919 statt. 
82 
Die Wählerlisten sind zu jedermanns Einsicht am 30. Dezember 1918 
auszulegen. 
Einsprüche gegen die Wählerlisten sind binnen einer Woche zu erledigen. 
3 
Die Wahlvorschläge sind spätestens am 4. Januar 1919 beim Wahl- 
kommissar einzureichen. 
Die Wahlkommissare haben die im & 12 der Wahlordnung vom 30. No- 
vember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1353) vorgeschriebene Aufforderung zur Ein- 
reichung der Wahlvorschläge sofort zu erlassen. 
4 
Diese Verordnung hat Gesetzeskraft und tritt sofort in Wirksamkeit. 
Berlin, den 19. Dezember 1918. 
Der Rat der Volksbeauftragten 
Ebert Haase 
Der Staatssekretär des Innern 
Dr. Preuß 
Neichs-Gesetbl. 1918. 281 
Ausgegeben zu Berlin ben 20. Dezember 1918.
	        
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