Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

—  544 — 
  
  
  
  
 
Nummern 
des russischen 
allgemeinen 
Tarifs (vom 
13./26. Januar 
1903). 
Bezeichnung der Waren. 
 
Einheit. 
 
Zollsatz 
in 
Rubeln. Kopeken. 
  
(aus 57) 
aus 59 
aus 61 
 
aus 6. 
Maschinen-Treibriemen, ungenäht; lederne 
Treiber (Peckers) für Webstühle; runde Treib- 
riemchen 
Böttcherwaren, fertige Faßdauben gefalzt und 
gehobelt).....-...................... 
Anmerkung zu Punkt 3. Fertige Gefäse 
werden mit 50 Kopeken für das Pud verzollt, auch 
wenn sie mit eisernen Reifen versehen sind. 
Holzwaren, nicht besonders genannt: 
1. 
Tischler- und Drechslerwaren aus den in 
Nummer 58 Punkt 1 genannten Holzarten, 
unlackiert, unpoliert, ohne aufgeleimte Arbeit 
oder Furniere; hölzerne Zwecken oder Nägel 
für Schuhmacher 
        
Tischler- und Drechslerwaren aus den nach 
Nummer 58 Punkt 2 zu verzollenden Holz- 
arten, und furnierte Waren (einschließlich 
der zusammengeleimten Furniere), auch un- 
lackiert und unpoliert; Tischler= und Drechsler- 
waren aus Holz jeder Art, lackiert, poliert, 
ein= oder mehrfarbig angestrichen (jedoch 
ohne Kunstmalerei), mit aufgeleimter Arbeit 
oder Furnieren, oder mit Papier beklebt; 
Mbel aus gebogenem Buchenholz ohne 
Rohrgeflecht und Bezug, zusammengesetzt 
oder nicht 
 Holzwaren mit Schnitzarbeit (andere als die 
in Punkt 4 dieser Nummer (61] genannten) 
Tischler= und Drechslerwaren mit Kunst- 
  
ud 
Pud 
Pud 
Pud 
  
10 
 
  5 0 
 990 
 

	        
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