Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 566 — 
Nummern des russischen 
allgemeinen 
Tarifs (vom 
13./26. Januar 
1903). 
— — 
  
  
Bezeichnung der Waren. 
Einheit. 
Zollsatz 
in 
Rubeln. Kopeken 
  
(aus 141) 
aus 142 
  
Stahl: 
aus 1. 
4. 
überzug 25 % des Gesamtgewichts der in den 
Nummern 141, 147, 154, 155 und 156 genannten 
Metalle und Metallerzeugnisse und 10% des Ge- 
samtgewichts der in Nummer 163 genannten Waren 
nicht übersteigt. Der in der Anmerkung zu Punkt 2 
der Nummer 147 vorgesehene Zuschlag wird nicht 
erhoben, wenn der dort genannte Metallüberzug 
25 % des Gesamtgewichts der Bleche nicht übersteigt. 
8 der Metallüberzug diese Grenzen von 25% 
da 100/, übersteigt, unterliegen die in den genannten 
Nummern bezeichneten Metalle und Erzeugnisse den 
Zollsätzen oder Zuschlägen, welche für die den Überzug 
bildenden Metalle im Tarif festgesetzt sind. 
Stahl in Stäben und Sortenstahl jeder Art, 
mit Ausnahme des unten genannten; Stahl 
in Blöcken, Bruchstahl 
stark; in Platten, über 46 cm breit) Sorten- 
stahl jeder Art in einer Breite oder Höhe von 
mehr als 46 cm sowie in einer Stärke oder 
mit einem Durchmesser von 18 cm und dar- 
über; Formstahl (I. Stahl, Doppel-L-Stahl, 
Wulststahl, 2--Stahl und Stahl von anders 
geformten Querschnitten, außer Winkelstahl, 
welcher nach Punkt 1 dieser Nummer 142) 
verzollt wird) jBandstahl, in einer Breite 
oder mit einem Durchmesser von mehr als 
6¼ mm, aber nicht über 12½% mm 
Stahlblech, weniger als ½ mm stark 
Anmerkung siehe Nummer 140. 
Stahlblech jeder Art, ½½ mm und darüber 
  
Pud 
Pud 
Pud 
  
75 
1 05 
 
	        
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