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des russischen
allgemeinen
Tarifs (vom
13./26. Jannar
1903).
Nummern
Bezeichnung der Waren.
Einheit.
Rubeln.
Zollsatz
in
Kopeken
aus 173
aus 177
aus 3.
aus 6.
Fahrräder:
a) zweirädrige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...
Fahrradteile jeder Art.
Anmerkung zu Punkt 6. Mäntel (Laufdecken)
und Luftschläuche aus Kautschuk für Fahrräder
werden nach Nummer 88 verzollt, wenn an ihnen
keine Metallteile außer den an den Schläuchen be-
findlichen Ventilen angebracht sind.
Papierwarcu:
aus 2. zu b) Kragen, Manschetten, Vorhemden aus
3.
Papier, auch auf einer oder auf beiden
Seiten mit weißem, farbigem oder be—
drucktem Baumwollstoff überzogen, ohne
wirkliche Nähte, zusammengewogen mit
den Schachteln oder Kartons, in denen
sie sich befinden. Bei der Verzollung
von Kragen, Manschetten und Vor-
hemden der genannten Arten ist eine
durch Pressung hervorgebrachte Nach-
ahmung von Nähten nicht als wirkliche
Naht anzushen
Papier und Pappe, verziert durch Vergol-
dung, Versilberung, Bronzierung, Prägung,
Ausschlagen (zu Spitzen), mit Mustern, Zeich-
nungen, Bildern, Bordüren, Wappen,
Namenszügen) Abziehbilder; Papierwaren,
wie: Briefumschläge, Blumen, Schablonen
zum Zeichnen, Lampenschirme und dergleichen;
Waren aus Mopier, Pappe, Papiermaché
und Steinpappe mit Verzierungen, außer den
unter Nummer 215 fallenden sowie den in
Punkt 4 dieser Nummer (177) genannten
Stück
Pud
Pud
30
14
60
50