Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 588 — 
des russischen 
allgemeinen 
Tarifs (vom 
13./26. Jannar 
1903). 
  
  
Nummern 
Bezeichnung der Waren. 
Einheit. 
  
Rubeln. 
Zollsatz 
in 
Kopeken 
  
aus 173 
aus 177 
  
aus 3. 
aus 6. 
Fahrräder: 
a) zweirädrige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... 
Fahrradteile jeder Art. 
Anmerkung zu Punkt 6. Mäntel (Laufdecken) 
und Luftschläuche aus Kautschuk für Fahrräder 
werden nach Nummer 88 verzollt, wenn an ihnen 
keine Metallteile außer den an den Schläuchen be- 
findlichen Ventilen angebracht sind. 
Papierwarcu: 
aus 2. zu b) Kragen, Manschetten, Vorhemden aus 
3. 
Papier, auch auf einer oder auf beiden 
Seiten mit weißem, farbigem oder be— 
drucktem Baumwollstoff überzogen, ohne 
wirkliche Nähte, zusammengewogen mit 
den Schachteln oder Kartons, in denen 
sie sich befinden. Bei der Verzollung 
von Kragen, Manschetten und Vor- 
hemden der genannten Arten ist eine 
durch Pressung hervorgebrachte Nach- 
ahmung von Nähten nicht als wirkliche 
Naht anzushen 
Papier und Pappe, verziert durch Vergol- 
dung, Versilberung, Bronzierung, Prägung, 
Ausschlagen (zu Spitzen), mit Mustern, Zeich- 
nungen, Bildern, Bordüren, Wappen, 
Namenszügen) Abziehbilder; Papierwaren, 
wie: Briefumschläge, Blumen, Schablonen 
zum Zeichnen, Lampenschirme und dergleichen; 
Waren aus Mopier, Pappe, Papiermaché 
und Steinpappe mit Verzierungen, außer den 
unter Nummer 215 fallenden sowie den in 
Punkt 4 dieser Nummer (177) genannten 
  
Stück 
Pud 
Pud 
30 
14 
  
  
60 
50
	        
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