Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

  
  
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 2 
Steuersatz Berechnung 
 
Nr. Gegenstand der Besteuerung vom Hundert vom Tausend der Stempelabgabe 
  Mark Pf. 
(4) nummer sind Schuld- und Rentenver-  
  
schreibungen der in Tarifnummer 2 
bezeichneten Art zu verstehen. 
2. Wie Kauf- und Anschaffungsgeschäfte 
über die in dieser Tarifnummer auf. 
geführten Wertpapiere sind auch 
Kauf- und Anschaffungsgeschäfte zu 
versteuern, die Zwischenscheine über 
Einzahlungen auf diese Wertpapiere 
zum Gegenstande haben. 
3. Den Anschaffungsgeschäften steht 
gleich die bei Errichtung einer Aktien. 
gesellschaft, einer Kommanditgesell- 
schaft auf Aktien, einer Kolonial- 
gesellschaft oder einer dieser gleich- 
gestellten Gesellschaft stattfindende 
Übernahme der Aktien oder Anteil. 
scheine durch die Gründer, ihre Zu- 
teilung auf Grund vorhergehender 
Zeichnung und die Ausreichung von 
Wertpapieren an den ersten Er- 
werber. 
Den Kauf- und Anschaffungs- 
geschäften steht ferner gleich die ent- 
geltliche Überlassung der Ausübung 
des Bezugsrechts auf neue Aktien 
oder Genußscheine. 
Ermäßigungen: 
1. Sind als Vertragschließende nur 
Personen beteiligt, die gewerbsmäßig 
Bank. oder Bankiergeschäfte betreiben 
oder zu den regelmäßigen Besuchern 
einer inländischen Börse zum Zwecke 
des gewerbsmäßigen Handels mit 
Wertpapieren gehören, so ermäßigt 
sich für sie der Abgabesatz 
zu Nr. 1 auf     
   2     
   
    
   
Die Ermäßigung tritt, soweit 
es sich nicht um Bank. oder 
Reichs-Gesetzbl. 1918. 
  
     
       
—4  — 
 
     
  
des zu a 1 bis 6 bezeichneten Be- 
trags, und zwar in Abstufungen 
von 
zu 1. . .. . . .. 0,10 Mark 
" 2 ...................... 0,20 " 
" 3 ....................... 0,30   " 
" 4 ......................     0,40  " 
" 5 ....................... 0,50 " 
von je 1000 Mark oder einem 
Bruchteil dieses Betrags. 
154
	        
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