Contents : Die Reichsbank 1901-1925. (2)

Die  Reichsbank  vom  Kriegsende  bis  zur  Stabilisierung  der  Mart  (1918—1923)  113

Um  dem  vorzubeugen,  ordnete  die  Reichsbankverwaltung  äußerste  Restriktion
der  Kredite  auf  das  Maß  des  wirtschaftlich  unbedingt  Gebotenen  an  und  ging
Mitte  August  1923  zur  Bewilligung  wertbeständiger  Kredite  über.  Der  Anwendung
  dieser  Kreditform  im  Wechseldiskontverkehr  standen  allerdings  damals
noch  sehr  erhebliche  Bedenken  entgegen,  die  der  Hauptsache  nach  auf  technischen
und  sonstigen  praktischen  Schwierigkeiten  beruhten.  Die  Kreditgewährung
erfolgte  deshalb  ganz  überwiegend  in  der  Form  des  wertbeständigen  Lombards,
und  zwar  in  der  Hauptsache  auf  dem  Wege  der  Beleihung  von  Wechseln.  Die
Handhabung  geschah  in  der  Weise,  daß  der  Schuldner  sich  verpflichten  mußte,  bei
Fälligwerden  des  Lombards  außer  der  Darlehnssumme  nebst  Zinsen  noch  einen
Entwertungszuschlag  in  Höhe  von  /  der  zwischen  der  Entnahme  und  der  Rückzahlung
  des  Darlehns  eingetretenen  Entwertung  zu  bezahlen.  Die  Zahlung  der
evtl.  Entwertungssumme  wurde  durch  Bestellung  von  Nebensicherheiten  gewährleistet.
  Das  in  einer  Wertsteigerung  der  Markvaluta  liegende  mögliche  Risiko
hatte  der  Schuldner  zu  übernehmen,  da  die  Reichsbank  bei  Rückzahlung  des
Darlehns  mindestens  den  ihrerseits  gezahlten  Notenbetrag  wieder  erhalten
mußte,  wenn  die  Notendeckung  nicht  in  Frage  gestellt  werden  sollte.  Das  (nicht
wertbeständige)  Diskontgeschäft  wurde  grundsätzlich  auf  reine  Warenwechsel
mit  einer  Laufzeit  von  höchstens  10  Tagen  beschränkt.  Darüber  hinaus  ging  die
Reichsbank  nur  in  Fällen,  in  denen  das  öffentliche  Interesse  die  Gewährung
eines  Kredites,  beispielsweise  zu  Zwecken  der  Volksernährung,  gebieterisch
erheischte.  Hier  wurde  ein  Teil  des  Gesamtkredits  als  nicht  wertbeständiger  Diskontkredit
  mit  einer  Laufzeit  bis  zu  höchstens  20  Tagen,  der  Rest  als  wertbeständiger
  Lombardkredit  bewilligt.  Erst  im  Laufe  des  Dezember  waren  die  Schwierigkeiten
  überwunden,  welche  einer  Umstellung  des  Diskontgeschäfts  auf  die  Wertbeständigkeit
  entgegenstanden.  Mit  der  Einführung  des  wertbeständigen  Diskontgeschäfts
  hatten  alle  Kreditnehmer,  auch  diejenigen  im  Lombardverkehr,  das
Risiko  der  Valuta-Entwertung  voll  zu  tragen.  In  Anbetracht  der  Stabilisierung
der  Mark  ist  dieses  Risiko  nicht  praktisch  geworden.

Bei  Einführung  der  wertbeständigen  Form  im  Diskont=  und  Lombardverkehr
  erschien  eine  Differenzierung  der  wertbeständigen  und  der  nicht  wertbeständigen
  Kreditgeschäfte  hinsichtlich  der  Höhe  des  Zinsfußes  aus  Billigkeitsrücksichten
  geboten.  Um  diese  Differenzierung  auf  eine  unanfechtbare  Rechtsgrundlage
  zu  stellen,  beantragte  die  Reichsbankleitung  den  §  15  Satz  1  des  Bankgesetzes,
  der  nur  von  einem  Zinssatz  spricht,  entsprechend  zu  ändern.  Demgemäß
  erhielt  er  durch  Gesetz  über  die  Anderung  des  Bankgesetzes  vom

1.  Teil  6