Full text: Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Zweiter Band. (2)

Das Kriegsministerium. (8. 80.) 443 
tieren die Pensions- und Invalidenversorgungsangelegenheiten der Offiziere, Beamten 
und Mannschaften, die in dieser Beziehung eingehenden Gesuche, die Pensionen für 
Witwen und Erziehungsgelder für Kinder. Das Departement hat einen Direktor und 
zerfällt in drei Abteilungen. a) Die Pensionsabteilung umfaßt die Pensions— 
angelegenheiten der Offiziere, Ärzte, Militärbeamten, gesetzliche Invalidenversorgung der 
Mannschaften, Unterstützungen nach dem Allerhöchsten Gnadenerlaß v. 22. Juli 1884, 
Pensionsbezug bei Zivilanstellung, Pensionspfändungen: b die Versorgungsabteilung 
umfaßt die Verwaltungsangelegenheiten im allgemeinen, insbesondere das Etats= und 
Kassenwesen, die Zivilversorgungsangelegenheiten der Unterchargen (in Konkurrenz mit 
dem Allgemeinen Kriegsdepartement), die Forstversorgung, die Angelegenheiten der In- 
valideninstitute und Stiftungen, außerdem die Versorgung der Hinterbliebenen von Militär-= 
personen der Ober= und Unterklassen nach Maßgabe der Reichsgesetze, das Personen- 
versicherungswesen, die Allerhöchst zu bewilligenden Unterstützungen an Offiziere und deren 
Hinterbliebene, ehrengerichtliche Sachen, allgemeine Disziplinar-, Beschwerde= und Heirats- 
sachen, Anstellungssachen von inaktiven Offizieren, Uberweisung von solchen an die Post- 
behörde, Strafvollstreckung, Arbeiterabteilungen und Festungsgefängnisse; c) die Justiz- 
abteilung für das Militärjustiz-, das Militärkirchenwesen, Begnadigungs= und Aus- 
lieferungssachen, Wahl= und Besteuerungsangelegenheiten. 
6. Die Remonteinspektion.! Zum Geschäftskreise derselben gehören: die 
Remontierung der Kavallerie und Artillerie; die Anordnungen zum Ankaufe der Re- 
monten; die Leitung der landwirtschaftlichen und Kassenverwaltung der Remontedepots, 
sowic die Feststellung der jährlichen Wirtschaftsüberschüsse für dieselben; der Verkauf der 
auszurangierenden Dienstpferde der Armee und die Einziehung des Erlöses dafür zur 
Generalmilitärkasse; Landespferdezucht, Zuchtstuten, Pferdeverbesserungsfonds, Dauerritte. 
— Unter der Abteilung steht die Remonteinspektion nebst den Remonteankaufskommissionen 
und Remontedepotadministrationen. 
7. Die Medizinalabteilung. Dieselbe ist auf Grund der Allerhöchsten Orders 
v. 2. Juli und 24. Sept. 18632 zunächst versuchsweise und sodann, zufolge der Aller- 
höchsten Order v. 8. Juli 18693, definitiv als eine direkt dem Kriegsminister unter- 
stellte Abteilung errichtet und deren Leitung dem Generalstabsarzte der Armee übertragen 
worden. Das Ressort derselben umfaßt im wesentlichen die bis dahin von den beiden 
  
depots unter dem das Remontewesen dirigieren- 
den Inspektor eingesetzt. Dieser Geschäftekreis 
gehörte bie dahin, auf Grund des Publikandums 
nach von dem Militärökonomiedepartement getreunt 
und bestand für sich, jedoch in der Art, daß die 
nötige Verbindung zwischen dieser Abteilung und 
den beiden Departements des Kriegsministeriums 
erhalten wurde. Die für sich bestehende Abtei- 
lung führte seitdem die Benennung: „Kriegs- 
ministerium, Abteilung für das Invalidenwesen“. 
Hiernächst bestimmte der Allerhöchste Erlaß v. 
29. Jan. 1852 (M. Bl. d. i. Verw. 1852, S. 75), 
daß die Anerkennung der Invaliden aller Waffen 
vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, so- 
wie die Anweisung der Pensionen usw. fortan 
durch die Generalkommandos, resp. Militärinten= 
danturen, auf welche diese Geschäfte übertragen 
wurden, erfolgen solle. Dem Kriegeministerium 
blieb hierbei nur die Oberaussicht vorbehalten. 
Endlich aber ist seit dem 1. Juli 1873 aus der 
Abteilung für das Jnvalidenwesen im Kriegs- 
ministerium ein „Tepartement für das Invaliden= 
wesen“ mit zwei Abteilungen gebildet worden 
(vgl. den Erlaß des Kriegeministers v. 30. Juni 
1873, Deutscher Reiche und Königlich Preußischer 
Staatoanzeiger, Jahrgang 1873, Nr. 163.. 
1 Turch die Kab. Order v. 25. Febr. 1822 
wurde zuerst ein besonderer Remonteinspektor 
unter der bisherigen oberen Leitung des Kriegs- 
ministeriums und ein Direktor über die Remonte- 
  
v. 18. Febr. 1809, zum Ressort der zweiten Divi- 
sion des allgemeinen Kriegsdepartements, resp. der 
zweiten Division des Militärökonomiedepartements 
(Reskr. v. 8. Mai 1828), bei denen diese Ange- 
legenheiten auch bis zum Jahre 1835 verblieben. 
Die Kab. O. v. 22. Febr. 1835 zweigte dann 
die von der Armeeabteilung zweite Division des 
allgemeinen Kriegedepartemems und der Natural- 
verpflegungeabteilung #zweite Divisionddes Militär- 
ökonomiedepartements gemeinschaftlich bearbeiteten, 
auf die Remontierung der Armee und Verwal- 
tung der Remontedepots Bezug habenden Ge- 
schäfte ab und vereinigte dieselben bei der neu 
gebildeten, unter der oberen Leitung des Kriegs- 
ministeriums für sich bestehenden Abteilung, welche 
von da die Bezeichnung: „Kriegeministerinm, 
Abteilung für die Remonteangelegenheiten“ erhielt. 
4 Vgl. den Crlaß des Kriegoministers v. 
2K. Sept. 1868 („J. Vl. d. i. Verw. 1868, S. 267, 
Königlich Preußischer Slaatdanzeiger, Jahrgang 
1868, Nr. 231, S. 38.)2, Armeeverordnungoblatt 
1868, S. 197, Nr. 2107.. " 
3Val.Arntccvcrordnringt-blau1M59,S.150, 
Nr. 119.
	        
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