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sein 104, 123; desgl. nicht der Gemeinde-
vertretung 179 (in der Rheinprovinz auch
nicht der Gemeindeversammlung 175); desgl.
nicht gleichzeitig Gemeindevorsteher und Schöf-
fen 189; bewirkt Ausschließung von Beratung
und Abstimmung im Magistrat 129; im kolle-
gialischen ländlichen Gemeindevorstande 192;
im Kr. A. 402; im Prov. A. 453; nicht Aus-
schließung von der Beratung. in der Stadt-
verordnetenversammlung 1167.
Verweis, s. Ordnungsstrafen.
Verzichtleistung, einseitige, der Gemeinden
213.
Vicebürgermeitter in Kurhessen 120.
Viehassekuranzfonds, schlesischer, Überwei-
sung an den Provinzialverband Schlesien 4628.
Biehbrfe, kommunale, gewerbesteuerfrei 280.
Viehseuchen 2032, 461.
Viehzucht, gewerbesteuerfrei 281.
Virilstimmberechtigte Personen in den
ländlichen Gemeindevertretungen der Rhein-
provinz und Hannovers 177, 178, 179; den
pos. Kreistagen 397; dem pos. Provinzial=
landtage 448; den hohenz. Amtsversammlungen
399; dem hohenz. Kommunallandtage 450.
Sachregister.
Bolksschullasten, Zuwendungen des Staats
an die Gemeinden behufs Erleichterung der
330; Zuschüsse der Betriebsgemeinden 326.
Volksschullehrer, s. Elementarschullehrer.
Vollbauern 495; Abstufung beim Grund-
besitz 2731.
Vollbürger 80.
Vollmachten der Gemeinden 133, 194; der
Kreise 405, 406; der Provinzen 456, 457.
Vollspänner, s. Vollbauern.
Vorausbezahlung der Steuern 315.
Vorausleistungen im Falle der Gemeinde-
bezirksveränderungen 166.
Vormund, Vertreter des Mündels bei Aus-
übung des Stimmrechts in Landgemeinden
176; bei der Kreistagswahl 387, 389; auf
den pos. Kreistagen 397; Vertreter eines be-
vormundeten Gutsbesitzers 347; Verpflichtung
zur Auskunftserteilung in Steuersachen 3138.
Vorspannleistungen, Heranziehung zu sol-
chen nicht anfechtbar wie die zu Gemeinde-
abgaben 3174.
Vorstädte 21, 78.
Vorträge, Besteuerung 270, 271.
W.
Wachtdienste 316.
Wahl der Stadtverordneten 103 ff.; der Ma-
gistratsmitglieder 124 ff.; der Mitglieder zu
den städtischen Deputationen 141; der Bezirks-
vorsteher 142; städtischer Beamten 144; der
Gemeindeverordneten 178 ff.; der ländlichen
Gemeindevorsteher und der Schöffen 189 ff.;
ländlicher Gemeindebeamten 197, 198; der
Kreistagsabgeordneten 386 ff., 397 ff. (Posen);
der Mitglieder der hohenz. Amtsvertretungen
399; der Kreisausschußmitglieder 401; der
Kreisdeputierten 406; der Mitglieder der Kreis-
kommissionen 404; der Provinziallandtags-
abgeordneten 443 ff., 448 ff., 450 ff.; der
Provinzialausschußmitglieder 452; der Mit-
glieder der Provinzialkommissionen 454; des
andesdirektors 455; der oberen Provinzial-
beamten 457. -
Wählbarkeit zum Stadtverordneten 104,
105; Magistratsmitgliede 121, 122, 123;
Gemeindeverordneten 178, 179; ländlichen Ge-
meindevorsteher, Schöffen 189; Verbandsvor-
steber 358; Kreistagsmitgliede 388, 397, 399;
Kreisausschußmitgliede 401; Provinzialland-
tagsabgeordneten 443, 449, 451; Provinzial-
ausschußmitgliede 452.
Wahlbezirke für Stadtverordnetenwahlen 106;
für Gemeindeverordnetenwahlen 180; für
Kreistagswahlen in den Wablverbänden der
Städte, Landgemeinden (Landbürgermeistereien,
Amtsverbände) 385 (385°), 390, 391.
Wählerlisten für die Stadtverordnetenwahlen
107, 111, 112, 113; für die Wahlen der
ländlichen Gemeindevertretung 181; für die
Kreistagswahlen 389.
Wahlperiode, s. Amtsdauer.
Wahlprotokoll und Führer des W. bei den
Stadtverordnetenwahlen 108, 109, 111, 113;
den Wahlen zum Magistrat 125: den Wablen
zur ländlichen Gemeindevertretung 182; zum
ländlichen Gemeindevorsteher oder Schöffen 190:
allen Wahlen gemäß den Kr. Ordugn. 391:
allen Wahlen gemäß der Prov. O. 444.
Wahlreglement zu den Kr. Orduogn. 391;
zur Prov. O. 444.
Wahlverbände für die Kreistagswahlen 382ff.
Wahlvorstand bei den Stadtverordneten-
wahlen 108, 111, 112, 113; den Wahlen
zum Magistrat 125, 126; zur ländl. Ge-
meindevertretung 182; zum ländl. Gemeinde-
vorsteher oder Schöffen 190; bei allen Wablen
gemäß den Kr. Ordugn. 391; gemäß der
Prov. O. 444.
Währschaftssteuern 240°, 272.
Waisen und Witwen, Unterstützung der W.
und W. städtischer Beamten (Waisen-, Witwen-
geld) 151, 152, 153; Steuerfreiheit der öffent-
lichen Unterstützungen der W. und W. der
Beamten, Geistlichen, Lehrer und Militärper-
sonen 289.
Waisenbäuser, Steuerfreibeit 276, 420.
Waisenräte 2025.
Waldungen keine Steuerprivilegien 278.
Wanderlagersteuer 228, 317“, 327, 328;
Einnahme der Kreise 411.
Warnung, s. Ordnungsstrafen.
Wartegelder, Steuerfreiheit 289.
Wassergenossenschaften, Selbstverwal-
tungskörper 12; Anlagen der W. gem##de-
steuerfrei 275.
Waferbaltungssschächte, Betriebsstätten
17.
Wasserleitungen als gewerbliche Unterneb=
mungen der Gemeinden 2212; Gebühren-
erhebung 2581; Beiträge 2582; befreit von
der Gewerbesteuer 280; Besteuerung des Ein-
kommens 297; Betriebsstätte 3017.