Full text : Das Herzogtum Schleswig in seiner ethnographischen und nationalen Entwicklung. III. Abteilung. (3)

322  D.  Die  Sprache  der  Dinggerichte.

doch  schreibt  der  Hardesvogt  Jess  Boyssen,  von  dem  wir  unten  eine
merkwürdige  Winde  mitteilen,  1590  wieder  niederdeutsch,  und  ein
Willlürsbrief  oder  Dorfbeliebung  für  Grotewiehe  v.  J.  1623,  sowie
ein  Kirchspielzeugnis  aus  Hacksted  v.  J.  1628  und  ein  Zeugnis  von
8  Sandleuten  aus  der  Dorsschaft  Ellund  von  1637  kennen  auch  nur
diese  Sprache.

Von  den  Harden  des  Amtes  Tondern  redet  die  Karrharde  von
1452  —1669  nur  niederdeutsch;  hochdeutsche  Gerichtsprotokolle  sind
erst  seit  1691  nachweisbar.  Anders  entwickelten  sich  die  Verhältnisse
in  der  Sluxharde.  Aus  dem  Jahre  1470  ist  eine  niederdeutsche  und
eine  dänische  Dingswinde  erhalten;  dann  folgen  bis  zum  Jahre  1499
zur  dänische,  mit  zwei  niederdeutschen  Ausnahmen  v.  J.  1491  und
1492.  Vom  Jahre  1499  an  beginnt  die  niederdeutsche  Periode,  die
nur  einmal  noch  im  Jahre  1514  von  einer  dänischen  Urkunde  unterbrochen
  wird,  in  zahlreichen  Zeugnissen  bis  zum  Jahre  1663  ),  soweit
bekannt;  sie  reicht  aber  sicher  noch  weiter,  da  auch  die  Gerichtsprotokolle
von  1602  —  1672  niederdeutsch  sind;  erst  1683  tritt  hier  das  Hochdeutsche
  auf,  um  fortan  allein  zu  herrschen.  In  der  Tondernharde
zeigt  sich  ein  ähnlicher  Sprachkampf;  aus  dem  Jahre  1482  kennen
wir  eine  niederdeutsche  Urkunde,  aus  1489  eine  dänische,  aus  1490
eine  dänische  und  eine  niederdeutsche,  aus  1491  und  1521  eine  dänische,
dann  seit  1540  bis  1567  nur  niederdeutsche,  und  dieselbe  Sprache
herrscht  noch  um  die  Mitte  des  folgenden  Jahrhunderts:

Dessen  unsern  uthgegewenen  koepbreff  mit  eigenhendiger  underschrift
bekrefftiget,  ock  unsere  gewöhnliche  pettschaffton  wollwetenlich  darunter
setten  latten,  und  ferner  unsere  hardes  voget  Jürgen  Nissen  newenst
mit  unss  tohm  tüchnis  tho  underschrewen  gebeden  (6.  Nov.  1646).

Selbst  das  jütische  Mögeltondern  weist  1539  eine  niederdeutsche
Dingswinde  auf.  Hoierharde  und  Hoierbirk  reden  1490  und  1520
niederdeutsch,  haben  aber  von  1685  —  1695  dänische  Protokolle;  1701
kommt  bereits  hochdeutsch  vor,  1704  aber  wieder  dänisch.  Wie  wir
weiter  unten  sehen  werden,  beginnt  für  die  Hoierharde  und  Hoierbirk
der  ÜUbergang  vom  Dänischen  zum  Hochdeutschen,  wie  im  ganzen  Norden
des  Herzogtums,  um  das  Jahr  1740.  Von  der  Nübelharde  (Sunde-1)

  Zeitschrift  Iv.  382.