Full text: Das Goldene Buch des Deutschen Volkes an der Jahrhundertwende.

Jahrhunderts num vertraute Gegenwart ist. Aber solche Errungenschallen werden nicht ohne Opfer gewonnen, und dustere 
Schatten liegen sieis bart neben dem strahlenden Licht. Die kapitalistische Produktion hat überall mit der rücksichisiosen 
Ausbeutung der Arbeiter eingesetzt. Ueberlange Arbeitszeiten, niedrige Löhne, ungesunde Arbeilsräume, Huslese der billigsten 
Arbeilskräite, also weitgehende Verwendung von Frauen und Kindern, das waren die Erscheinungen, die allerorten mit der 
Maschine sich einstelllen. Die Folge war eine leibliche und geistige Verkümmerung der Arbeiter, die bald zu einer Gefahr 
fir das Bemeinwesen zu werden drobte. Es ist bezeichnend, dass das erste Fabrikschulzgeseiz, das überhaupt beschlossen 
worden ist, die englische Moral and Beallb-Act (1802), eingeführt wurde, weil die ganz verwahrlosten Fabrikkinder mil 
schweren ansieckenden Krankheiten die umwohnende Bevölkerung bedrohte. Und nicht minder bezeichnend isi, dass im 
Militäirstaat Preussen bereits 1828 der Generalleuinant von Bom den König darauf aufmerksam machte, dass das rheinische 
Gebiet nicht mehr im stande sei, das entsprechende Truppenkontingent aufzubringen — 50 sehr sei die Bevölkerung durch 
die Fabrikarbeil degeneriert! 
€s hat jedoch langer Jahre bedurit, bis der $taal sich zu einem energischen Eingreifen enischloss. „In ihren Anfängen nicht 
genügend beobachtet — so heisst es in der Einleitung zur Ausgabe des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes, die 
von dem jeizigen preussischen Kultusminister Bosse und dem Direktor im Reichsamt des Innern v. Woedtke besorgt ist —, 
haben diese Hotstände allmählich einen Umfang angenoinmen, durch welchen sie den Bestand unserer ganzen staatlichen 
und gesellschaitlihen Ordnung zu bedrohen scheinen... Aber selbsi als das Bewusstsein dieser Gefahren und die 
Erkenntnis, dass die wirtschaftliche und aesellschaflliche Lage der arbeitenden Klassen in vielen Beziehungen hinter dem 
Mindesimass der Ansprüche zurüdkbleibt, welche der Mensch als solcher an das Leben zu stellen berechtigt ist, weitere Ver- 
breilung gewonnen halle, stand man der ersichtlich sich Tortwährend steigernden sozialen Not Tasi rallos gegenüber, und nur 
sehr langsam brach der Gedanke sich Bahn ...., dass die bestehende Gesellschaft, der Staat selbst auf dem Boden der 
geschichtlich entwickelten Wirtschaftsordnung im stande und berufen ist, die heilende Band auf die Iressenden Wunden zu 
legen und für die Gesundung der erkrankten Glieder am sozialen Körper Sorge zu tragen”. 
Dass endlich doch diese Erkenntnis zum Durchbruch kam und sich in Chaten umsetzie, daran haben sicherlich auch die 
Forderungen der Bumanität, der Nächstenliebe und der Religion mitgearbeilel. Die Ueberzeugung, dass in dem freien Spiel 
der Kräfte der Mensch als solcher nicht zertreten werden darf, dass Sittlidhkeit und Gerechtigkeit auch im Wirtschaftsleben 
herrschen müssen, fral ergänzend neben das Prinzip, dass der Staat mit dem Schulze der Schwachen sich selbst am meisten 
diene. Die Aufklärungen über die ihatsächlihen Missstände und die Wege zu ibrer Beseitigung, wie sie in reicher Fülle 
der 1872 gegründete Verein für Sozialpolitik verbreitete, lieferten wissenschalllich gesicherte Vorbereitungen Tür spätere Geseize. 
Immer ungestümer drängten zugleich die Hrbeitermassen selbst, die unter der Führung der Sozialdemokratie noch vor 
Erreichung des Endzieles einer völligen Vergeselischaftung der Gütererzeugung und -verteilung schon jetzl ihren Anteil an 
Gewinn, Vermögen und Gemuss forderten. Aber es ist Irolzdem wahrlich nicht das kleinsie Blatt in dem unverwelklicen 
Ruhmeskranze des Fürsten Bismarck, dass er, der Baumeister des Reiches, auch für die Sozialreform den Grundstein gelegt 
bat. Er hatte die grosse Aufgabe der Zeit begriffen, dass Staat und Monarchie den arbeitenden Klassen die Band reichen 
und den auf ihnen lastenden Druck mildern müssen. &r ist der Schöpfer des allgemeinen Wahlrecyis, in der Gewerbe- 
ordnung von 1869 steht neben der Freiheit, die dem Starken seine Kräfte zu rühren verstattet, auch das koalitionsrecht, das 
die vereinten Schwachen mächtig macht, der Genossenschaftsgedanke bat in ihm einen Anhänger gehabt, er sprach es offen 
aus, dass ihm die Aktion der Staatsgewall als das einzige Mittel erscheine, „der sozialistischen Bewegung in ihrer gegen- 
wärtigen Verirrung Halt zu gebieten und sie insbesondere dadurch in heilsame Wege zu leiten, dass man realisiert, was 
in den sozialistischen Forderungen als berechtigt erscheint und in dem Rahmen der gegenwärligen $taals- und Gesellschafts- 
ordnung verwirklicht werden kann“. 
Bismarcks grösste sozialpolitische Chat ist indessen die Versicherungsgesetzgebung. Mit der kaiserlichen Botschaft vom 
17. November 1881 wurde sie eingeleitet, des Fürsten leizte Rede im Reichstag am 18. Mai 1889 galt ihr. Dem Uaterlande 
neue und dauernde Bürgschaften des inneren Friedens und den Bilfsbedürfiigen grössere Sicherheit und Ergiebigkeit des 
Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen, das sprach Kaiser Wilhelm I. als letzten Wunsch seines reich- 
gesegneien Lebens aus. Die Versicherung der Arbeiter gegen Beiriebsunfälle, gegen Krankheit, Alter und Invalidität wurde 
als eine der höchsten Aufgaben jedes Gemeinwesens erkannt: Der Gesamiheit gegenüber — so hiess es — haben die 
Schwachen und Erwerbsunfäbigen einen begründeten Anspruch auf ein grösseres Mass staatlicher Fürsorge, als ihnen bisher 
zu teil geworden sei. Diese Gedanken, die auch die letzte Reichstagsrede des Reichskanzlers für das Alters- und Invaliditäts- 
geseiz durchzieben, ireffen auch den Kernpumkt dieser umlassenden Gesetzgebung, mit der wir allen Völkern voraus sind: 
Die Sozialversicherung ist nicht eine „verlängerte Armenpilege”, nicht Wohithätigkeit und nicht einmal Wohlfahriseinrichtung, 
sondern sie gewährt die Erfüllung von begründeten Ansprüchen, sie verleiht Rechte — allerdings auf Arnd von Pflichten, 
die der Arbeiter zu leisten hat. Die Unterstützung aus öffentlichen Mitteln bringt eine Verminderung der sozialen Stellung 
mit sich, die Versicherung giebt nicht nur eine materielle Gewähr gegen die Notfälle des Lebens, sondern sie festigt das Selbst- 
bewussisein und die bürgerliche Stellung des Arbeiters. Damit wirkt sie zugleich erziehend und veredelnd. Mögen die drei 
grossen Gesetze der Sozialversicherung noch so viel Mängel und Lücken im einzelnen haben, mögen sie dringend der Reform, 
der Vereinlachung und Vereinheitlichung bedürfen, so sind doch jetzt schon auch ihre thatsächlichen Leistungen sehr beträchtlich; 
gegen 9 Millionen Personen sind in den Krankenkassen versicherl, jast 12 Millionen fallen unter das Alters- und Invalidilätsgeseiz 
und eiwa 18 Millionen unter das Unfallgeseiz, für die Versicherten wird Tag für Cag eine runde Million Mark aufgewendet. 
  
  
  
  
  
Wirtschaftsieben 5