20 Innere Zustände Bajoariens unter d. Agilolfingern.
der Tod seinen schweren Prüfungen ein Ziel setzte. Mit ihm
treten die Agilolfinger als Herzöge Bajoariens ab, nachdem
sie 233 Jahre geherrscht hatten. Ob mit Tassilos Kindern
(Theodo, Theodobert, Catan, Englfrid, Gepahard, Engilvan
hießen seine Söhne, Hrodrud, Adalpirch, Cotade seine Töchter,
von denen die zwei letzteren den Schleier nahments)) das Geschlecht
der Agilolfinger ausgestorben sei, und wenn nicht, ob die Grafen
von Scheyern (die Luitpoldinger) 0) Abkömmlinge der Agilol-
finger seien, läßt sich nach den bis jetzt aufgefundenen Doku-
menten mit Sicherheit nicht entscheiden.
#16. Innere Zustände Bajoariens unter den
Agilolfingern (554—788):
Den bajoarischen Gesetzen zufolge, die mit den alemannischen,
salischen und ripuarischen Vieles gemein haben, mußte der Her-
zog stets aus dem Geschlechte der Agilolfinger gewählt und vom
fränkischen Könige bestätigt werden. In der Regel folgte auf
den Vater der Sohn. Der Herzog war oberster Feldherr im
Kriege und zugleich oberster Bewahrer der Sicherheit und der
Gerechtigkeit im Frieden. Ihm standen wahre Majestätsrechte
zu, z. B. im Kirchlichen die Bezeichnung derer, welche die bischöf-
liche Würde empfangen sollten. Sein Einkommen bestand im
Ertrage zahlreicher herzoglicher Maierhöfe (villae, curtes publi-
cae), sowie in den von den Freien des Landes zweimal im
Jahre, im Mai und Herbste, auf die allgemeinen Landesversamm-
lungen mitgebrachten Naturallieferungen. Auch an den gericht-
lichen Strafgeldern hatte er Antheil. Jagd, Fischwasser, Mine-
ralien, Salzquellen, Markt, Zoll und Maut gehörten zu seinen
Hoheitsrechten (Regalien), die er theils selbst benützte, theils zu
fürstlichen Gnadengeschenken verwendete. Wegen Abhaltung der
Landesversammlungen und wegen Besitzes vieler Maierhöfe konnte
der Wohnsitz der agilolfingischen Herzöge kein stätiger sein; doch
war Regensburg vor anderen der herzogliche Sitz und daselbst
ihre Burg.
Die kirchlichen Einrichtungen dieser Zeit sind sehr
einfach. Der Herzog war der Beschützer und höchste Schirm-
vogt der Kirche und bestätigte den vom Klerus und vom Volke
gewählten Bischof; aber häufig nahmen die Herzöge selbst die