Lau- Zollbetrag
fende Benennung der Waare. Einheit. in Gold Tara.
Nr. Hun-Piaster.
dertstel
7. Rohe und unpolirte Cement- und Steinmetzarbeiten,
z. B. Thür- und Fensterstöcke, Säulen und
Säulenbestandtheile, Rinnen und Röhren, Tröge,
architektonische Verzierungen und andere ähnliche
Arbeiten 100 kg 15 --Keine
Tara.
8. Schiefertafeln in Holzrahmen 〃 15 --9.
Feine Steinmetz- und Bildhauerarbeiten, z. B. gemeißelte
Kaminvorwände, Statuen, Büsten,
Thierbilder und Luxusartikel (Papierbeschwerer,
Leuchter, Schalen, Schreibzeuge, Nippessachen),
sowie alle Arbeiten aus Stein, die mit Metallen
oder anderen Materialien verbunden sind, insofern
sie nicht in Folge dieser Verbindungen Kisten und Fässer 16 %.
unter Gruppe Nr. IIC fallen 〃 150 -- Körbe 12 〃
Ballen 6 〃
XXXIV.
Gipswaaren und Porzellan.
1. Gipswaaren aller Art 〃 45 -- Kisten und Fässer 23 %. Körbe 13 〃
Nicht gefärbte Thonwaaren:
2. a) Massive Backsteine und Fliesen, nicht glasirte 〃 1 --3.
b) Hohle Backsteine und Ziegel aller Art, nicht
glasirte 〃 1 60
4. c) Backsteine, Fliesen und Ziegel, glasirte, und
Putzsteine 〃 4 --5.
d) Ofenkacheln aller Art 〃 3 20 Keine Tara.
6. Anderwärts nicht benannte Lehmarbeiten zu Bauzweken
〃 6 --7.
Thonröhren 〃 2 80
8. Schmelztiegel 〃 24 --9. Tabackpfeifen
und irdene Pfeifenköprfe 〃 45 -- Kisten und Fässer 23 %. Körbe 13 〃
10. Rechenpfennige und Knicker (Marmeln) aus Marmor
oder Erde 〃 37 50 Kisten und Fässer 16 %. Körbe 9 〃