Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1891. (25)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lau-  Zollbetrag
fende  Benennung  der  Waare.  Einheit.  in  Gold  Tara.
Nr.  Hun-Piaster.
  dertstel
7.  Rohe  und  unpolirte  Cement-  und  Steinmetzarbeiten,
z.  B.  Thür-  und  Fensterstöcke,  Säulen  und
Säulenbestandtheile,  Rinnen  und  Röhren,  Tröge,
architektonische  Verzierungen  und  andere  ähnliche
Arbeiten    100  kg  15  --Keine
  Tara.
8.   Schiefertafeln  in  Holzrahmen  〃  15  --9.
  Feine  Steinmetz-  und  Bildhauerarbeiten,  z.  B.  gemeißelte
  Kaminvorwände,  Statuen,  Büsten,
Thierbilder  und  Luxusartikel  (Papierbeschwerer,
Leuchter,  Schalen,  Schreibzeuge,  Nippessachen),
sowie  alle  Arbeiten  aus  Stein,  die  mit  Metallen
oder  anderen  Materialien  verbunden  sind,  insofern
  sie  nicht  in  Folge  dieser  Verbindungen  Kisten  und  Fässer          16 %.
unter  Gruppe  Nr.  IIC  fallen  〃  150  --  Körbe    12 〃
Ballen  6 〃
XXXIV.
Gipswaaren  und  Porzellan.
1.  Gipswaaren  aller  Art                      〃   45  --   Kisten und Fässer 23 %.   Körbe   13 〃  
Nicht  gefärbte  Thonwaaren:
2.   a)  Massive  Backsteine  und  Fliesen,  nicht  glasirte  〃   1  --3.
  b)  Hohle  Backsteine  und  Ziegel  aller  Art,  nicht
glasirte  〃  1  60
4.  c) Backsteine,  Fliesen  und  Ziegel,  glasirte,  und
Putzsteine  〃   4  --5.
  d)  Ofenkacheln  aller  Art                              〃  3  20  Keine Tara.
6.  Anderwärts  nicht  benannte  Lehmarbeiten  zu  Bauzweken
  〃   6   --7.
  Thonröhren  〃   2  80
8.  Schmelztiegel                                              〃   24  --9.   Tabackpfeifen
  und  irdene  Pfeifenköprfe  〃  45  --  Kisten  und  Fässer   23 %.  Körbe   13 〃
10.  Rechenpfennige  und  Knicker  (Marmeln)  aus  Marmor      
oder Erde  〃  37   50   Kisten und Fässer   16 %.   Körbe   9 〃