Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)

I. Gesammtstaat und Länder des engeren Reichsraths. 
5. Jan. Das Finanzministerium fordert die sämmtlichen Handelskammern 
der Monarchie zu Gutachen über die Herstellung der Valuta auf. 
5.1.  Verordnung des Staatsministers für alle Kronländer außer Ungarn, 
Croatien, Siebenbürgen und Venetien über Wahlberechtigung und 
Wählbarkeit bei der Wahl von Landtagsabgeordneten der Stadt- 
und Landgemeinden. 
7.1. Spalatro und 16 andere dalmatinische Gemeinden protestiren 
 
gegen jede nicht durch Mandat der dalmatinischen Bevölkerung 
gerechtfertigte Vertretung in der Frage über Anschluß Dalmatiens 
an Croatien. 
8.1.  Die dalmatinischen Vertrauensmänner weigern sich, an der Banal- 
conferenz in Agram Theil zu nehmen. 
8.1.  Die Wahlen in den Gemeindeausschuß von Innsbruck fallen in 
liberalem Sinne aus; von 36 Mitgliedern gehören 21 der Fort- 
schrittspartei an. 
20.1.  Die österreichische Regierung schreibt ein Anlehen von 30 Mill. fl. 
zu Deckung des Steuerausfalls in Ungarn aus: 
„Die Voraussetzungen des im Monate Juli v. J. veröffentlichten Staats- 
voranschlages haben durch die seither eingetretenen Verhältnisse, durch den 
mit dem Schutze der Reichsgrenzen verbundenen höheren Heeresaufwand, 
sowie durch das Zurückbleiben der Einnahmen aus dem Königreiche Ungarn 
eine Aenderung erfahren, deren Wirkung sich in der Schmälerung des 
Standes der verfügbaren Bedeckungsmittel äußert. Nachdem wegen Zurück- 
führung der Steuer- und Abgabenpflichtigen in dem genannten Königreiche 
zur Erfüllung ihrer Zahlungsschuldigkeit die entsprechenden Verfügungen 
getroffen sind, erscheint es als ein Gebot der Vorsicht, auch vorübergehenden 
Verlegenheiten vorzubeugen und sich der Mittel zur ungestörten Bestreitung 
der laufenden Staatsausgaben schon im gegenwärtigen Zeitpunkte zu ver- 
sichern, wo die Zusammentretung des gesammten Reichsrathes wegen des 
zu seiner Umgestaltung erforderlichen organischen Aufbaues noch nicht ermög- 
licht werden konnte“. 
24.1. Der Kaiser ernennt den König von Neapel und seine Brüder, die 
Grafen von Trani, Caserta und Trapani, in Anerkennung ihrer 
tapfern Vertheidigung rvon Gaeta zu Maria-Theresia-Ordensrittern. 
 
 
  
 
 

	        
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