Oesterreich — Siebendürgen. 161
30. Nov. Die croatischen Cemitate lassen sich, um ähnlichen Maßregeln
wie in Ungarn zu entgehen, meist dazu herbei, bei der Rekrutirung
mitzuwirken, doch unter Verwahrung.
3. Ziebenbürgen.
12. Febr. Conferenz in Karlsburg.
27. März. Der Kaiser genehmigt durch Handschreiben die Reorganisirung
Siebenbürgens und ernennt das siebenbürgische Gubernium.
1. Mai. Die Comitate und Stühle der Ungarn und Szekler haben sich
meist im Sinne der 48er Gesetze reconstituirt.
19. Sept. Entlassung des bisherigen (ungarisch- gesinnten) siebenbürgi-
schen Hofkanzlers, Baron Kemeny und Einberufung eines sieben-
bürgischen Landtags.
3. Okt. Die (ungarisch-gesiunte) Mehrheit des siebenbürgischen Guber-
niums spricht sich in einer Repräsentation an den Kaiser gegen
die Einberufung des Landtags aus. Die Regierung in Wien be-
schließt, vorerst wirklich auf die Einberufung eines siebenbürgischen
Landtags zu verzichten und zunächst die meist ungarisch --gesinnten
Spitzen der Behörden Siebenbürgens durch Freunde der Februar-
verfassung zu ersetzen.
1. Nov. Ein k. Rescript hält für Siebenbürgen die österreichischen
civil= und strafrechtlichen Normen und Verordnungen aufrecht.
8. „ Graf Nadasdy, ein entschiedener Anhänger der Februarverfassung
wird zum provisorischen Hofkanzler Siebenbürgens ernannt.
18. „ Der Gubernialrath K. Schmid, ebenfalls ein Anhänger der
Februarverfassung, wird zum provisorischen Nationsgrafen des
siebenbürgischen Sachsenlandes ernannt.
„ Graf Miko, der ungarisch-gesinnte Präsident des siebenbürgischen
Guberniums, wird dieser Stelle enthoben.
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