Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)

256 Außerdentsche Länder — Ramland. 
1. Okt. Die Regierung verbietet das Fest in Horodlo zu besuchen. 
5. , Erzbischof Fialkowski von Warschau . 
9. „ Die Universität Petersburg wird wegen wiederholter Studenten- 
unruhen vorläufig geschlossen. 
„ Beerdigung des verstorbenen Erzbischofs von Warschau unter groß- 
artiger Demonstration; Verbrüderung des Adels mit den Banern. — 
Versuch das Fest in Horodlo zu feiern; es wird durch Militär 
verhindert; Protestation der Volksdeputirten gegen diese Ver#- 
hinderung. . 
„ Ueber das ganze Königreich Polen wird der Kriegszustand pre- 
clamirt. 
15. „ In Warschau finden am Kosciuskotage trotz des Belagerungs- 
zustandes und des außerordentlichen Verbotes Demonstrationen statt. 
In den Kirchen werden die verbotenen Lieder gesungen. Das 
Militär schließt das Volk in die Kirchen ein, dringt dann selbst 
in dieselben und räumt sie. 
16. „, Der Generaladministrator der Erzdiscese Warschau läßt die sämmt- 
lichen Kirchen der Stadt, trotz der Protestation der Regierung, 
schließen. 
21. „ Ercesse in Kiew in Folge eines Trauergottesdienstes für den ver- 
storbenen Erzbischof von Warschau. Der Generalgouverneur ordnet 
allgemeine Entwaffnung an. 
25. „ Neuer Studentenkravall in Petersburg bei Wiedereröffnung der 
Universität. 
26. „ Graf Lambert wird als Statthalter von Polen beurlaubt. An 
seine Stelle tritt provisorisch neuerdings General Suchrzannct. 
Wielopolski verlangt seine Entlassung. 
27. „ Die angesehensten Mitglieder der frühern Bürgerdelegation wer- 
den verhaftet. 
10. 
14. 
2. Nov. Wielopolski wird nach St. Petersburg beschieden. 
5. „, General Lüders übernimmt die Stelle eines Statthalters von 
Polen. 
10. „ Die Regierung fährt fort, eine ganze Reihe von Männern, die 
sich während der bisherigen Bewegung in Warschau hervorgethan 
hatten, zu verhaften; unter ihnen ist namentlich auch der Admini- 
strator der Erzdiöcese Warschau Bialobrzewski. 
13. „ Das Warschauer Metropolitankapitel protestirt gegen die Ver- 
haftung des Administrators. Die Regierung erklärt, daß sie die 
Wahl desselben nicht anerkenne und rerlangt eine Neuwahl. Das 
Kapitel verweigert eine solche ohne Zustimmung der rechtmäßiz 
Gewählten; der Warschauer Bischof Decker appellirt deshalb an 
den Papst.
	        
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