Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1801. 315
während zu bieten wagte. Aber noch einmal gelang es Dänemark, die
Entscheidung zu verschleppen. Noch vor Ablauf der Frist am 6. März
legte es den Ständen von Holstein die Grundzüge einer neuen Gesammt-
staatsverfassung und einen Gesetzesentwurf betreffend die prorisorische
Stellung Holsteins hinsichtlich der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der
Mrnarchie vor, obwohl es zum voraus überzeugt sein konnte, daß Hol-
stein auf dieselben, die fort und sort von dem Streben ausgingen, die
deutschen Herzogthümer den dänischen Theilen der Monarchie unterzu-
ordnen, nimmermehr eingehen würde. Einstimmig verwarfen die Stände
am 25. März die Grundzüge einer neuen Gesammtstaatsverfassung, ein-
stimmig am 10. April das ihnen vorgelegte Provisorium, indem sie
gegen jene die „Wiederherstellung und zeitgemäße Entwicklung der alt-
berechtigten Verbindung mit Schleswig“ mit Festigkeit geltend machten und
gegen dieses laut erklärten, daß sie nicht gemeint seien, sich „in das
Verhältniß einer nach den Grundsätzen, wie sie sonst für Colonien üblich
sind, behandelten Provinz“ herabdrücken zu lassen. Einstimmig lehnten
sie es auch ab, auf das, was ihnen als Budget vorgelegt worden war,
auch nur einzugehen, da ihnen die dänische Regierung statt der vom
Bunde für sie geforderten beschließenden Mitwirkung blos die Siellung
gutachtlicher Anträge und auch dies nur ausnahmsweise für dieses Mal
zugestehen wollte. Der dänische Versuch war also neuerdings gescheitert;
die Stände von Holstein ließen sich nicht biegen. Um daher der inzwi-
schen suspendirten Bundeserecution zu entgehen, machte Dänemark am
29. Juli dem deutschen Bunde die Corncession, daß provisorisch und nur
für das laufende Finanzjahr der Zuschuß Holsteins aus seinen besonderen
Einnahmen zum gemeinschaftlichen Budget der Monarchie auf die Quote
Holsteins an derjenigen Summe eingeschränkt werde, die im Normal-
budget vom 28. Februar 1856 als der von den einzelnen Landestheilen
aus ihren besonderen Einnahmen zu leistende Gesammtzuschuß aufgeführt
worden war, womit sich, der Bundestag, offenbar auch seinerseits froh,
entscheidenden Maßnahmen noch einmal entgehen zu können, vorerst be-
friedigt erklärte und die Erecution wieder auf unbestimmte Zeit vertagte.
Nicht minder fest als die Stände Holsteins hielten diejenigen Kur-
hessens an dem, was sie für ihr Recht erkannt hatten. Als daher der
Kurfürst am 6. März eine landesherrliche Verkündigung erließ, in der er
von der octroyirten Verfassung von 1860 zwar nicht abging, aber doch
„Wünschen, welche auf dem dermaligen verfassungsmäßigen Rechtsboden
in Erfüllung zu bringen seien, zum Voraus sein geneigtes Gehör zu-