Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)

Deutschland (ohne Preußen). 53 
ruf zur Führung Deutschlands bethätigen und bewahren muß. Sollen aber 
entscheidende Erfolge erreicht werden, so muß Preußen in die Lage versetzt 
sein, über die gesammten milltärischen Kräfte Deutschlands frei verfügen zu 
können. Nur bei einem kräftigen Aufschwung des öffentlichen Geistes wer- 
den den widerstrebenden deutschen Regierungen die militärischen und politi- 
schen Zugeständnisse abgerungen werden, welche nothwendig sind, wenn wir 
endlich dem Auslande gegenüber Deutschlands Recht und deutsche Interessen 
mit Nachdruck verfechten wollen. Zeigt sich Preußen und das deutsche Volk 
der Größe des Zieles würdig und der Gefahr der Lage gewachsen, dann 
werden vergebens die letzten Hoffnungen einer verblendeten Reaktion an 
dieses nationale Unternehmen sich anklammern, und werden die auftauchen- 
den Befürchtungen schwinden, in einem unfruchtbaren Kampfe die besten 
Kräfte Preußens und des ganzen Deutschlands zu vergeuden. Dann wird 
auch gleichzeitig mit der Sühne alter Schmach und alten Unrechts in Schles- 
wig-Holstein die deutsche Verfassungsnoth durch Berufung eines Parla- 
ments und Aufrichtung einer kräftigen Centralgewalt ihrer Lösung 
zugeführt werden“. 
II. Bezüglich des Antrags von Hessen -Darmstadt am Bunde 
(5. Januar) gegen den Verein: 
„Der Bundestag, welcher seit dem Jahre 1850 thatsächlich wieder in Wirk- 
samkeit getreten ist, hat unter dem 23. August 1851, dem 6. und dem 
13. Juli 1854 Beschlüsse über Aufhebung der Grundrechte, über Verhin- 
derung des Mißbrauchs der Presse und über das Vereinswesen gefaßt, welche 
schon nach der Bundesverfassung außerhalb seiner Competenz liegen und 
die Gesetzgebung und Verwaltung der Einzelstaaten nicht binden können. 
Es ist deshalb einfaches Gebot des Rechts, mit allen verfassungsmäßigen 
Mitteln darauf hinzuwirken, daß die auf Grund jener Beschlüsse in einzelnen 
Staaten erlassenen Gesetze und Verordnungen wieder außer Kraft gesetzt 
werden“. 
13. Jan. (Mecklenburg.) Der Herausgeber der Rostocker Ztg. wird 
wegen Mittheilung des Antrags, den der Abg. Dethleff in Betreff 
der kirchlichen Zustände auf dem Landtage gestellt hatte, zur Unter- 
suchung gezogen. 
23.1. (Sachsen.) Eine Generalverordnung für den Regierungsbezirk 
Leipzig warnt die Stadtverordneten, sich mit andern Dingen als 
den in ihr Bereich gehörenden zu befassen. 
25.1.  (Anhalt-Bernburg.) Petition an die Herzogin-Mitregentin 
gegen den Minister v. Schätzell: 
„Nicht Einer und nicht Zehn, Hoheit, auch nicht blos Hunderte, nein, 
das ganze Land bittet um die Entlassung des Hrn. v. Schätzell. Die wenigen, 
welche schweigen, thun es aus Furcht oder sind des Allmächtigen Günst- 
linge. Wir haben es nicht mit der Persönlichkelt des Herrn Ministers zu 
thun, noch verkennen wir seine lobenswerthen Eigenschaften; aber das 
System, als dessen Träger er sich rühmt, ist morsch, überlebt, gerichtet. 
Zelotismus in den Kirchen, Servilismus unter den Beamten, stumme 
Unterthanen — das ist der Zweck dieses Systems, und wie sind die Mittel 
dazu! Wenn drei Beamte mit einander sprechen, fürchten zwei einen Späher . . . 
Wir bitten dringend und unterthänigst, Hoheit, seien Sie unserm heißen 
Wunsche Fürsprecherin bei Höchstdero durchlauchtigstem Gemahl. Gewähren 
Sie unser unterthänigstes Gesuch, Hoheit, hören Sie des Volkes lauten 
Ruf entlassen Sie Hrn. v. Schätzell“! 

	        
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